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[30]3 Baustoffe

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Baustoffe verhalten sich in Abhängigkeit von ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem physikalischen Verhalten im Brandfall völlig unterschiedlich. Durch die Wahl des Baustoffes können die Brandentstehung und die Brandlast am Gebäude beeinflusst werden. Unter der Brandlast versteht man die Summe aller brennbaren Baustoffe und aller anderen brennbaren Stoffe, die sich in einem Gebäude befinden. Ein Maß für die Brandlast ist der flächenbezogene Heizwert der brennbaren Stoffe in kWh/m² (siehe Kapitel 5.1).

Eine allein baustoffabhängige Zuordnung von Gebäudeausführungen in »ausreichend sicher« und »nicht ausreichend sicher« erscheint nicht möglich. Dies trifft neben der Verwendung von Holz als in der Regel normalentflammbaren Baustoff auch für andere Baumaterialien zu. So führen etwa bei Stahlkonstruktionen die Lastausnutzung, der U/A-Faktor und die Schutzmaßnahmen zu einem völlig unterschiedlichen Verhalten im Brandfall. Auch bei Betonbauteilen variiert das Bauteilverhalten erheblich in Abhängigkeit der Ausführung.

Mehrgeschossige Standardbauten (auch der Gebäudeklassen 4 und 5) können etwa aus Sicht der Feuerwehren durchaus ausreichend sicher für die Eigen- und Fremdrettung sowie zur Durchführung von wirksamen Löschmaßnahmen in Holzbauweise erstellt werden. Dies kann jedoch nicht für alle Ausführungen generell unterstellt werden. Wesentliche Faktoren für eine ausreichend sichere Bauweise ist der Beitrag der Baustoffe zum Brandverlauf, die Verhinderung schwierig erkennbarer und kaum löschbarer Brände in Hohlräumen sowie die Art der Dämmstoffe, insbesondere hinsichtlich der Gefahr des Glimmens/Schwelens.

Um das Brandverhalten eines Baustoffes prüfen und klassifizieren zu können, benötigt man ein einheitliches Prüfverfahren. Dieses Prüfverfahren wird in Normen geregelt. Da alle nationalen Normen in europäische Normen überführt werden müssen, gibt es für die Prüfung von Baustoffen für eine Übergangszeit von mehreren Jahrzehnten zwei Prüfverfahren.

Das nationale Prüfverfahren wird nach den Vorschriften der DIN 4102-1, »Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen« und ergänzenden Prüfgrundsätzen von amtlichen – nationalen – Prüfstellen durchgeführt. Das europäische Prüfverfahren ist in der europäischen Norm DIN EN 13501-1, »Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten« festgelegt. Im Gegensatz zur DIN 4102-1 ist in [31]der DIN EN 13501-1 lediglich die Klassifizierung geregelt. Für die Prüfungen wird auf andere Normen verwiesen.

Für die Prüfung von Baustoffen stehen u. a. folgende europäische Normen zur Verfügung:

 DIN EN ISO 1182 »Prüfungen zum Brandverhalten von Produkten – Nichtbrennbarkeitsprüfung«,

 DIN EN ISO 1716 »Prüfungen zum Brandverhalten von Produkten – Bestimmung der Verbrennungswärme«,

 DIN EN ISO 9239-1 »Prüfungen zum Brandverhalten von Bodenbelägen – Teil 1: Bestimmung des Brandverhaltens bei Beanspruchung mit einem Wärmestrahler«,

 DIN EN ISO 11925-2 »Prüfungen zum Brandverhalten – Entzündbarkeit von Produkten bei direkter Flammenwirkung – Teil 2: Einzelflammentest«,

 DIN EN 13238 »Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten – Konditionierungsverfahren und allgemeine Regeln für die Auswahl von Trägerplatten«,

 DIN EN 13823 »Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten – Thermische Beanspruchung durch einen einzelnen brennenden Gegenstand für Bauprodukte mit Ausnahme von Bodenbelägen«.

In beiden Prüfverfahren – national oder europäisch – bildet man drei Brandphasen nach, die Zündung durch ein Streichholz (Kleinbrennertest), einen Entstehungsbrand in der Größenordnung eines brennenden Papierkorbes (Brandschachttest oder SBI-Prüfung) und den vollentwickelten Brand (Ofentest). Nach den Ergebnissen dieser Brandprüfungen können die Baustoffe dann klassifiziert, d. h. bestimmten Baustoffklassen zugeordnet werden.

Vorbeugender baulicher Brandschutz

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