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3.9.1 Thermoplaste

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Sie werden bei Erwärmung weich oder flüssig, wie z. B. das Polyethylen (Rohre), das Polyvinylchlorid »PVC« (Verkleidungen, Fußböden, Fenster) und das Polystyrol (Dämmstoff). Diese bilden zusammen mit den elektrischen Leitungen das Hauptkontingent der am Bau verwendeten Kunststoffe. Als Kohlenwasserstoffe sind sie Angehörige der Baustoffklasse B, in ihrer Normalausführung leicht- oder normalentflammbar, können aber auch durch Zusätze bei der Herstellung schwerentflammbar gemacht werden. Eine nachträgliche Behandlung mit einem Feuerschutzmittel ist nicht in allen Fällen möglich.

[51]Bei der brandschutztechnischen Bewertung interessieren besonders die Brandparallelerscheinungen: Thermoplaste werden in der Brandwärme weich und tropfen oder fließen ab, je nach Baustoffklasse auch brennend. Kunststoffe entwickeln starke Rauchgase, die im Falle des Polystyrols undurchdringlich schwarz und dicht sind und Menschenrettung und Brandbekämpfung erschweren, im Fall des Polyvinylchlorides einen etwa 50 %igen Anteil an ätzendem Chlorwasserstoff (HCl) enthalten, der mit dem bei der Verbrennung entstehenden Wasserdampf zur Salzsäure wird.

Eine negative Erscheinung ist auch das frühzeitige Erweichen von Befestigungsmitteln der elektrischen Installation bei etwa 120 °C, das zum Herabhängen der Leitungen und Blankwerden spannungsführender Teile und damit zu Kurzschlüssen und Stromausfall führt. In Unterdecken verbietet die Leitungsrichtlinie solche Befestigungen.


Bild 10: Aufgrund der Kunststoffverkleidung mit einem Thermoplast findet eine Brandweiterleitung von oben nach unten statt.

Vorbeugender baulicher Brandschutz

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