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3.2.2 Normalentflammbare Baustoffe

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Bei der Verwendung muss bei Einwirkung eines Entstehungsbrandes gewährleistet sein, dass die Teile der baulichen Anlage nur einen begrenzten Beitrag zum Brand leisten. Dabei muss bei der Brandeinwirkung durch eine kleine, definierte Flamme (Streichholzflamme) die Entzündbarkeit und die Flammenausbreitung innerhalb einer bestimmten Zeit begrenzt sein, ggf. darf kein brennendes Abfallen oder Abtropfen auftreten. Die Anforderungen können mit Baustoffen erfüllt werden, die dauerhaft bei Einwirkung eines Brandes nach DIN 4102-1:1981-05, Abschnitt 6.2, die dort angegebenen Kriterien erfüllen.

Als normalentflammbar ohne Nachweis gelten insbesondere Holz und Holzwerkstoffe von mehr als 2 mm Dicke und genormte Dachpappen. (Dachpappen werden darüber hinaus mit dem so genannten Flugfeuertest geprüft, um ihre Eigenschaft als »harte« oder weiche Bedachung festzustellen (siehe Kapitel 4.4.2).

Bei der europäischen Klassifikation erfüllen mehrere Baustoffklassen diese Anforderungen (siehe Tabelle 3).

Vorbeugender baulicher Brandschutz

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