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3.2 Brennbare Baustoffe
ОглавлениеBaustoffe, die ganz oder überwiegend aus Kohlenwasserstoffen, also organischen Stoffen bestehen, haben die Eigenschaft, sich bei Erwärmung auf ihre Zündtemperatur unter Glut- und Flammenbildung mit dem Sauerstoff der Luft zu verbinden, d. h. zu verbrennen. Sie setzen dabei Wärmeenergie frei.
Solche Stoffe ordnet die DIN 4102 Teil 1, der Baustoffklasse B zu. Auf der Grundlage von Brandversuchen nach dieser Norm oder ohne Brandversuche, wenn der Baustoff im Teil 4 der Norm bereits klassifiziert ist, wird innerhalb der Baustoffklasse B eine weitere Unterteilung durchgeführt.
Welche Baustoffklasse welcher bauaufsichtlichen Benennung zugeordnet wird, ist in der MVV TB festgelegt.
[34]Tabelle 2: Die Baustoffklassen nach DIN 4102-1 entsprechen den in der Tabelle genannten bauaufsichtlichen Benennungen.
Bauaufsichtliche Anforderung | Mindestens erforderliche Baustoffklassen | Zusätzliche Merkmale für die Verwendung |
nichtbrennbar1 | A 2 | -- |
schwerentflammbar | B 1 | Baustoffe mit Ausnahme Bodenbeläge:begrenzte Rauchentwicklung (I ≤ 400 % x Min. bei Prüfung nach DIN 4102-15:1990-05) bestanden |
schwerentflammbar und nicht brennend abfallend oder abtropfend | B 1 | Kein brennendes Abfallen oder Abtropfen begrenzte Rauchentwicklung (I ≤ 400 % x Min. bei Prüfung nach DIN 4102-15:1990-05) bestanden |
schwerentflammbar und geringe Rauchentwicklung | B1 | geringe Rauchentwicklung (I ≤ 100 % x Min. bei Prüfung nach DIN 4102-15:1990-05) bestanden |
schwerentflammbar und nicht brennend abfallend oder abtropfend sowie geringe Rauchentwicklung | B1 | Kein brennendes Abfallen oder Abtropfen geringe Rauchentwicklung (I ≤ 100 % x Min. bei Prüfung nach DIN 4102-15:1990-05) bestanden |
normalentflammbar nicht brennend abfallend oder abtropfend | B 2 | Kein brennendes Abfallen oder Abtropfen |
normalentflammbar | B 2 | -- |
1 soweit erforderlich zusätzlich Schmelzpunkt > 1000 °C | Angabe: Schmelzpunkt von mindestens 1000 °C nach DIN 4102-17: 2017-12 |
[35]Für Bauprodukte – ausgenommen Bodenbeläge – werden bei den Prüfungen Werte über die Rauchentwicklung festgestellt. Diese Ergebnisse und die Werte sind vom Hersteller anzugeben
Tabelle 3: Die Baustoffklassen nach DIN 13501 entsprechen den in der Tabelle genannten bauaufsichtlichen Benennungen. [zurück]
Bauaufsichtliche Anforderungen | Mindestens erforderliche Leistungen | ||
Bauprodukte, ausgenommen lineare Rohrdämmstoffe und Bodenbeläge | lineare Rohrdämmstoffe | Bodenbeläge | |
nichtbrennbar1 | A2 – s1,d0* | A2L – s1,d0* | A2fl – s1 |
schwerentflammbar und nicht brennend abfallend oder abtropfend, sowie geringe Rauchentwicklung | C – s1,d0* | CL – s1,d0* | – |
schwerentflammbar und nicht brennend abfallend oder abtropfend | C – s2,d0* | CL – s2,d0* | – |
schwerentflammbar und geringe Rauchentwicklung | C – s1,d2* | CL – s1,d2* | Cfl – s1 |
schwerentflammbar | C – s2,d2* | CL – s2,d2* | Cfl – s1 |
normalentflammbar und nicht brennend abfallend oder abtropfend | E | EL | - |
normalentflammbar | E – d2 | EL – d2 | Efl |
1 soweit erforderlich zusätzlich Schmelzpunkt > 1000 °C | Angabe: Schmelzpunkt von mindestens 1000 °C | Angabe: Schmelzpunkt von mindestens 1000 °C | – |
* soweit erforderlich Glimmverhalten |
[36]Erläuterungen zur Tabelle:
Herleitung des Kurzzeichens | Kriterium | Anwendungsbereich |
s (Smoke) | Rauchentwicklung | Anforderungen an die Rauchentwicklung s1: geringe Rauchentwicklung s2: begrenzte Rauchentwicklung |
d (Droplets) | brennendes Abtropfen/Abfallen | Anforderungen an das brennende Abtropfen/Abfallen d0: kein brennendes Abtropfen/Abfallen d1, d2: brennendes Abtropfen/Abfallen |
fl (Floorings) | Brandverhaltensklasse für Bodenbeläge | |
L (Linear Pipe Thermal Insulation Products) | Brandverhaltensklasse für linearen Produkte zur Wärmedämmung von Rohren |
Dadurch ist es möglich, so unterschiedliche Baustoffe wie Eichenholz oder Polystyrol, die beide brennbar sind, hinsichtlich ihres Brandverhaltens zu unterscheiden.
Bei der Prüfung im so genannten Brandschacht werden die Restlängen der beflammten Proben gemessen, der zeitliche Verlauf und das Maximum der Rauchgastemperatur, die größte Flammenhöhe, Nachbrennen, Nachglimmen und die Brandparallelerscheinungen, wie brennendes Abtropfen oder Abfallen, sowie die Rauchdichte beobachtet.
Die europäische Prüfung erfolgt im SBI1-Prüfraum. Dabei wird im Wesentlichen die vertikale und seitliche Brandausbreitung bewertet. Gerade die Brandparallelerscheinungen, insbesondere der Rauch, gefährden die Personen im Gebäude, erschweren den Löschangriff und haben ein viel rascheres Ausbreitungsvermögen als die reine Brandwärme, die erst in einer späteren Brandphase von Interesse ist. Die Klassifikation der Baustoffe erfolgt leider viel zu sehr aufgrund ihres brandenergetischen Verhaltens. Die Toxizität (Giftigkeit) in Form von Brandrauch, die bisher nur bei der Klassifizierung A 2 gemessen wurde, kann nun auch bei den Baustoffklassen B, C und D beurteilt werden.