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[48]3.8 Glas

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Der Baustoff Glas – worunter hier nur das übliche Silikatglas verstanden sein soll – ist nichtbrennbar (A 1).

Verbundglasscheiben beinhalten brennbare Folien, sodass diese teilweise nicht die Klassifizierung »nichtbrennbar« erhalten, wobei nach MVV TB Folien bis 0,5 mm Dicke, dicht auf einer nichtbrennbaren Oberfläche aufgebracht, vernachlässigt werden können.

Die Eigenschaft des Glases, lichtdurchlässig zu sein, ist sein brandschutztechnischer Hauptnachteil, da auch die physikalisch gleichgeartete Wärmestrahlung beinahe ungehindert hindurch dringt. Glas ist darüber hinaus empfindlich gegen Wärmespannungen, d. h. es zerspringt rasch unter dem Einfluss der Brandwärme. Bauteile mit einfachem Glas, so genannte Einfachverglasungen, können deshalb keine Feuerwiderstandsdauer haben.

Durch Armierung des Glases mit einem Drahtnetz entsteht ein Glas – Drahtglas oder Drahtspiegelglas – das zwar die Wärmestrahlung hindurch lässt, aus dem aber Verglasungen hergestellt werden können, die bei Beachtung der Prüf- und Zulassungsbedingungen ihre raumabschließende Wirkung während des geprüften Zeitraums beibehalten (so genannte G-Verglasung). Diese Gläser widersprechen jedoch häufig Vorgaben des Arbeitsschutzes und werden zunehmend ausgetauscht.

Besondere Gläser wie vorgespanntes Kalk-Natron-Glas oder Borosilikatgläser erreichen dies auch ohne Drahtarmierung nur mit Hilfe ihres geringen Wärmeausdehnungskoeffizienten (z. B. »Pyran«), sind aber als Bauglas relativ teuer. Dieses Ziel kann auch durch Verbundgläser erreicht werden (z. B. »Pyrodur«).

Im Zuge von Fluchtwegen ist die Transparenz des Glases erwünscht. Man bevorzugt dort Rauchabschnittstüren mit Verglasung. Auch das Springen der Fensterscheiben ins Freie eines Brandraumes ist ein positiver Effekt, da Rauch und Wärmeenergie abgeführt werden.

F-Verglasungen sind Verglasungen mit Verbundgläsern und transparenten Gelschichten, die sich unter dem Einfluss der Wärme trüben und aufschäumen. Sie verlieren dadurch ihre Transparenz, sodass auch die Wärmestrahlung zurückgehalten wird. Die schlechte Wärmeleitfähigkeit des Schaumes verhindert ein unzulässiges Ansteigen der Temperatur an der dem Feuer abgekehrten Seite. Somit können auch verglaste Bauteile die Eigenschaft »feuerhemmend« oder »feuerbeständig« erreichen (siehe Seite 68). Der Preisunterschied zwischen G-Verglasungen und F-Ver[49]glasungen nimmt ab; sodass die Bedeutung von G-Verglasungen auch zunehmend geringer wird.

Glasdächer gelten nicht als harte Bedachung; sie dürfen nach MBO dennoch in beschränkter Größe in Dächer mit der Anforderung harte Bedachung eingebaut werden.


Bild 9: Zweiflügelige feuerhemmende Glastüre mit Seitenteilen und Oberlicht. Die Fortsetzung des Rettungswegs ist erkennbar.

Vorbeugender baulicher Brandschutz

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