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3.6 Beton
ОглавлениеBeton wird ausschließlich aus mineralischen Baustoffen gefertigt und gilt daher seinerseits als nichtbrennbar ohne Nachweis (A 1). Die zur Aufnahme der Zugkräfte eingebrachte Bewehrung aus Baustahl ändert daran nichts.
Bauteile aus Beton gelten je nach Abmessung und Dicke der Überdeckung des Baustahls mit Beton als F 30, F 60, F 90 oder F 180, wobei bei schlaff bewehrten Stahlbetonbauteilen in aller Regel die aus statischen Gründen erforderlichen Abmessungen der tragenden Bauteile bereits die Feuerwiderstandsklasse F 90 ergeben.
Die Einsturzgefahr ist bei tragenden Betonbauteilen mit schlaffer Bewehrung sehr gering, bei Spannbetonkonstruktionen mit sehr schlanken Fertigteilen naturgemäß [46]höher. Die DIN 4102 gibt in ihrem Teil 4 die erforderlichen Abmessungen und Überdeckungen in Abhängigkeit von den verwendeten Spannstählen für bestimmte Normbauteile an, die Feuerwiderstandsdauer anderer Konstruktionen ist durch Brandversuch oder Eurocodebemessung nachzuweisen. Bei Bauteilbemessungen nach DIN 4102-4 ist die in der MVV TB aufgeführte Fassung der Norm zu beachten. Die Einwirkung der Brandwärme führt zunächst zu Abplatzungen der äußeren Deckschicht, wodurch die Bewehrung freigelegt wird (Bild 8). Entscheidend für das Brandverhalten des Betons ist letztlich immer das Verhalten des Baustahles. Man könnte Stahlbeton auch als geschützte Stahlkonstruktion bezeichnen.
Bild 8: Betonabplatzung durch Brandeinwirkung bis zu 8 cm (es brannte Baumaterial in einer Tiefgarage). Die untere Bewehrung liegt völlig frei. [zurück]
Bauteile aus Beton erhöhen die Brandlast nicht, haben ein relativ schlechtes Wärmeleitvermögen, die Gefahr des Einsturzes ist gering bzw. erfolgt ein Einsturz in einem sehr späten Stadium des Brandverlaufes, sie erreichen ohne besonderen Aufwand eine hohe Feuerwiderstandsdauer, sie entwickeln im Brandfall keine toxischen Gase, – sie haben also aus brandschutztechnischer Sicht nur Vorteile. Selbst bei schweren Brandzehrungen ist es meist möglich Betonbauteile zu sanieren.