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Vorwort zur 1. Auflage

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Von Seiten der Studierenden wird häufig bemängelt, dass der Besondere Teil des Strafgesetzbuchs nur durch umfangreiches Erlernen von Einzelproblemen hinreichend erfasst werden könne, wobei vor allem aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen und deren Detailfragen (zu sehr) im Vordergrund stünden. Der vorliegende Band zu den Straftaten gegen die Person und die Allgemeinheit möchte versuchen, diesem Mangel durch eine systematische Darstellung des Stoffes abzuhelfen. Deshalb werden immer wieder die Bezüge der einzelnen Delikte zum Allgemeinen Teil verstärkt hervorgehoben. Hierzu sind die Ausführungen mit dem in derselben Reihe erschienenen Band zum Allgemeinen Teil von Bernd Heinrich abgestimmt worden. Darüber hinaus werden gemeinsame Verbindungslinien zwischen den einzelnen Delikten des Besonderen Teils herausgearbeitet und – soweit möglich – auf gemeinsame Grundsätze zurückgeführt. Besonders wichtige Begriffe werden im Definitionskalender im Anhang erläutert. Letztlich werden auch die Grundstrukturen der einzelnen Delikte hervorgehoben. Hierzu findet sich zu Beginn der Ausführungen zu jedem Delikt ein detailliertes Aufbauschema, an dem sich die nachfolgende Darstellung weitgehend orientiert. Der Fallbearbeitungsmethode und Klausurtechnik wird insoweit Rechnung getragen, als innerhalb der jeweiligen Ausführungen Beispiele und kleinere Fälle integriert sind. Auf typische Fehler und sog. Klausurfallen wird hingewiesen. Zur selbstständigen Einübung der Falllösungstechnik sind für jeden Tatbestand geeignete Übungsfälle aus der Literatur verzeichnet. Im Anhang habe ich einige Regeln über die Klausurbearbeitung aufgenommen. Dort mag vieles vermerkt sein, was eigentlich selbstverständlich ist. Dennoch zeigt sich bei der alltäglichen Korrektur von Klausuren, dass – bis hin zum Examen – immer wieder elementare Regeln der Fallbearbeitung missachtet werden.

Ohne die aufwendigen Recherche-, Fußnoten- und Korrekturtätigkeiten meiner Mitarbeiter hätte dieses Buch nicht in überschaubarem Zeitrahmen entstehen können. Hierfür und für viele nützliche Hinweise danke ich ganz herzlich meinen Mitarbeiterinnen Meike Frankenreiter, Mara Linder, Swantje Retsch, Daniela Schulte und Anja Tschierschke. Ebenso schulde ich meinem Assistenten Karol Thalheimer für seine vielfältige Mitwirkung, wertvollen Hinweise und die Mühen des Stichwortregisters großen Dank. Herzlich zu danken habe ich auch meiner Sekretärin Frau Gabi Reichle für ihre umfangreiche Mitwirkung und die abschließende Formatierung des Buches.

Rechtsprechung und Schrifttum konnten bis Ende August 2007 berücksichtigt werden. Für Anregungen, Hinweise und Kritik bin ich jederzeit dankbar (per E‑mail: joerg.eisele@uni-konstanz.de). Ich bin zuversichtlich, in absehbarer Zeit den zweiten Band, der schwerpunktmäßig die Straftaten gegen das Eigentum und das Vermögen sowie die Urkundsdelikte behandelt, vorlegen zu können.

Konstanz, den 25. Oktober 2007

Strafrecht - Besonderer Teil I

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