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III. Frauenklöster im Zisterzienserorden

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Die religiösen Frauengemeinschaften suchten Anschluss an den Zisterzienserorden. Um 1200 beschloss dieser deshalb, Frauenklöster im Ordensverband aufzunehmen.168 Doch bereits auf dem Generalkapitel 1212 wurde darüber geklagt, die Frauenklöster lägen zu nahe bei den Männerklöstern.169 Zudem werde die strenge Klausur – Bedingung, um zum Zisterzienserorden gehören zu dürfen – nicht eingehalten.170 Problematisch war auch die Überfüllung der Klöster, so dass sich der Orden genötigt sah, nach Inspektion von Besitz und Einkünften der neuen Klöster jeweils die Höchstzahl von Nonnen festzulegen.171 1220 wurde schließlich beschlossen, künftig keine Frauenklöster mehr zu inkorporieren. Dieses Verbot betraf jedoch nur bereits bestehende Klöster; Neugründungen dagegen waren immer noch möglich, sofern die Nonnen in strenger Klausur lebten und das Kloster wirtschaftlich eigenständig bestehen konnte. Allerdings sollten sich keine Ordensbrüder mehr ständig in den Klöstern aufhalten, weder in den bestehenden noch in den neugegründeten, zwecks seelsorglicher Betreuung oder Verwaltung des Klosters.172 Auf dem Generalkapitel von 1228 wurde endgültig festgelegt, überhaupt keine Frauenklöster mehr in den Orden aufzunehmen. Zudem weigerte sich der Orden, die seelsorgliche Betreuung und die Visitationspflichten weiter wahrzunehmen. Ordensangehörigen wurde es strengstens verboten, diesen Beschluss nicht zu befolgen.173 Nur der Papst konnte veranlassen, ein neues Frauenkloster zu gründen bzw. im Ordensverband aufzunehmen. „Grundsätzlich konnte der Orden solche päpstliche Anweisungen zur Inkorporation nicht ablehnen.“174 Aus diesem Grund fanden immer noch Frauenklöster die Möglichkeit, in den Orden inkorporiert zu werden. Deshalb beschloss das Generalkapitel von 1230, den Papst über den Willen des Ordens zu unterrichten und um Zusicherung zu bitten, dass „künftig päpstliche Verfügungen über die Inkorporation von Frauenklöstern nur dann wirksam werden sollten, wenn darin der entgegenstehende Ordensbeschluss ausdrücklich außer Kraft gesetzt wird.“175 Eine Inkorporation sollte also nur verbindlich sein, wenn diese „Abrogationsklausel“, die ausdrückliche Außerkraftsetzung des Ordensbeschlusses, der päpstlichen Verfügung beigefügt sei. Die Kurie gewährte diesen Wunsch, unterließ es jedoch auch, den Orden zu neuen Inkorporationen bzw. Neugründungen zu zwingen.176

Neben der großen Anzahl von Laien, vor allem von Frauen, die sich für ein religiöses Leben nach dem Evangelium interessierten, hatte also auch der monastisch-eremitische Rückzug der Zisterzienser wie der Prämonstratenser zur Folge, dass sich das religiöse Leben der Laien weitgehend ohne genügend kompetente geistliche Begleitung entfalten musste.177 Die Laien mussten nun neue Wege und Formen finden. Und die neuen Bettelorden – Dominikaner und Franziskaner – waren noch in ihrer Entstehungsphase. So entstanden, meist in der Nähe von Hospitälern und Leproserien, neue Gemeinschaften von Jungfrauen und Witwen, die ein geistliches Leben führen wollten, aber zugleich praktische Werke der Nächstenliebe verrichteten. Aus diesen Bewegungen ging das Beginentum (um 1170) hervor.178 Das entstehende Beginenwesen – über das wir im Zusammenhang mit der religiösen Frauenbewegung noch sprechen werden – war jedoch nur die eine Seite der Medaille; auf der anderen Seite suchten viele die Nähe zu den als ketzerisch verurteilten Bewegungen, die seit dem 12. Jahrhundert immer mehr zunahmen.179

Sicherlich war der Rückzug der Zisterzienser und Prämonstratenser durchaus folgenreich. Man darf bei aller Kritik180 jedoch nicht vergessen, dass die Zisterzienser nicht aus der Wanderprediger-Bewegung hervorgegangen sind, sondern aus einer Erneuerungsbewegung des benediktinischen Mönchtums. Das eigentliche Ziel war also nicht die Sorge um Frauenklöster, sondern ein monastisch-eremitisches Leben. Und ganz außer Acht lassen darf man auch nicht, dass Norbert von Xanten zunächst einmal ein eremitisches Leben führen wollte. Allerdings ist sein Orden – im Gegensatz zu den Zisterziensern – aus der Wanderprediger-Bewegung hervorgegangen.

138 Vgl. u.a. Grundmann 1977, 38-50. 442-452. 487-524; Ders. 1978, 38-92.

139 Vgl. Angenendt 2005, 54. 224f.; Kempf 1999, 519.

140 Kempf 1999, 519.

141 Kempf 1999, 518. Vgl. Mt. 8,20: Die Füchse haben ihre Höhlen und die Vögel ihre Nester; der Menschensohn aber hat keinen Ort, wo er sein Haupt hinlegen kann.“ Oder Lk 10,1-12: Christus schickt seine Jünger zu zweit, aber ohne Geldbeutel und Vorratstasche zum Predigen: „Nehmt keinen Geldbeutel mit, keine Vorratstasche und keine Schuhe! ... Heilt die Kranken, die dort sind, und sagt den Leuten: Das Reich Gottes ist euch nahe“ (Lk 10,4.9). Vgl. McGinn 1999, Bd. 3, 25: „Kein Ideal stand höher im Mittelpunkt des Spätmittelalters als dasjenige der vita apostolica, d.h. der Wunsch, so zu leben, wie Christus und seine Apostel gelebt hatten.“

142 Vgl. Grundmann 1977, 41f.: „Robert von Arbrissel … erhielt im Februar 1096 von Urban II. die Erlaubnis zur Wanderpredigt; Bernhard von Thiron, der sich um 1101 an Robert anschloss, soll in Rom von Paschalis II. mit dem Amt eines predicator publicus betraut worden sein; ein Mann namens Heinrich (von Lausanne), der vorher Mönch gewesen war, erwirkte 1101 von Bischof Hildebert von Le Mans die Erlaubnis zur Predigt in dessen Diözese; Norbert von Gernepp (Norbert von Xanten), aus freiherrlichem Geschlecht, Kanoniker von Xanten, auf einer Fritzlarer Synode wegen unberechtigter Predigttätigkeit angeklagt, wurde im November 1118 durch Papst Gelasius II. zur Wanderpredigt ermächtigt.“

143 Vgl. Morrison 1993, 208: „Radikale Nonkonformisten wie Heinrich von Le Mans (um 1116-1145), Arnold von Brescia (1155 hingerichtet) und wohl auch Tanchelm vom Antwerpen (1115 erschlagen) begannen ihre Predigt innerhalb der Gregorianischen Reform und endeten mit einer Verurteilung der hierarchischen Kirche, weil diese das Evangelium durch weltlichen Pomp und Habsucht verraten hatte.“

144 Vgl. McGinn 1999, Bd. 3, 27: „Die neue Etappe im Verständnis der vita apostolica ist untrennbar mit dem Aufsprießen volkstümlicher Häresien im 12. und 13. Jahrhundert verbunden.“ Vgl. Borst 2007, 199 – 286; Morrison 1993, 208.

145 Vgl. v. Brockhusen 1998, 456f.

146 Grundmann 1977, 43.

147 Grundmann 1977, 45.

148 Vgl. Grundmann 1977, 46. Heinrich von Lausanne bspw. „hat sich zwar auf einer Synode in Pisa 1134 verpflichtet“, so Grundmann (45), „seine Tätigkeit als Wanderprediger aufzugeben und Mönch in Citeaux zu werden, er hat aber diese Verpflichtung nicht eingehalten; seine Anhänger in klösterliche Gemeinschaften zusammenzuschließen und einen Orden zu gründen, das hat er, so viel wir wissen, nie versucht. Eben deshalb ist er immer von neuem als Ketzer verfolgt, von Bernhard von Clairvaux heftig bekämpft, schließlich gefangen gesetzt worden.“ (vgl. hierzu auch Grundmann 1977, 38f.).

149 Vgl. Grundmann 1977, 38f.

150 Grundmann 1977, 39. Vgl. Bernhard, Cant 66, Winkler VI, 371 – 391.

151 Vgl. Grundmann 1977, 39.

152 Grundmann 1977, 17. Zu Robert: Siehe Dalarun 1985.

153 Zu Norbert: Siehe Elm 1984.

154 Vgl. Grundmann 1977, 17.

155 Grundmann 1977, 41 – 45. Vgl Angenendt 2005, 224 (zu Robert von Arbrissel), 58f. (zu Norbert).

156 Zu nennen sind: Girald von Salles (1120), ein Gefährte Robert von Arbrissels, Vitalis von Mortain (1122), der die Kongregation von Savigny gründete. Savigny mit seinen 28 Klöstern schlossen sich 1147 den Zisterziensern an. Die Wanderpredigt griff auch nach England über. Dort gründete Gilbert von Sempringham 1135 den vornehmlich weiblichen Gilbertiner-Orden (vgl. Grundmann 1977, 489f.).

157 Grundmann 1977, 46.

158 Zur religiösen Frauenbewegung: Siehe dieser Teil, sechstes Kapitel.

159 Vgl. Grundmann 46f.

160 Grundmann 1977, 47.

161 Grundmann 1977, 47.

162 Vgl. Grundmann 1977, 47, 490. Fontevrault bestand allerdings bis zur Französischen Revolution.

163 Grundmann 1977, 48. Vgl. Miracula S. Mariae Laudunensis III c.6f. (geschr. 1149/50), MG. Scr. XII, 657ff.

164 Grundmann 1977, 176.

165 Grundmann 1977, 49.

166 Vgl. Grundmann 1977, 49f.

167 Grundmann 1977, 176.

168 Vgl. Grundmann 1977, 2035. Vgl. Cistercienser-Chronik XXXVII, hg. Müller 1925, 233.

169 Vgl. Grundmann 1977, 2047: 1218 wurde beschlossen, dass Frauenklöster 6 Meilen von Männerklöstern und 10 Meilen untereinander entfernt liegen müssten.

170 Vgl. Grundmann 1977, 2048: Das Klausurgebot wird immer wieder erneut aufs Schärfste gefordert. 1225 wird beschlossen, dass die Klöster, die vier Jahre nach der Inkorporation immer noch nicht in strenger Klausur leben, aus dem Orden wieder ausgeschlossen werden. Selbst das eigenmächtige Verlassen der Klausur, um nach Zustimmung des Generalkapitels neue Klöster zu gründen, wurde als Klosterflucht betrachtet.

171 Vgl. Grundmann 1977, 2049.

172 Vgl. Grundmann 1977, 205.

173 Vgl. Grundmann 1977, 205f.

174 Grundmann 1977, 206f.

175 Grundmann 1977, 207.

176 Vgl. Grundmann 1977, 207f.

177 Vgl. Grundmann 1977, 513.

178 Vgl. Stölting 2005, 31: „Auch die um 1170 entstandene Beginenbewegung kann als eine Antwort von Frauen auf diese neue Situation aufgefasst werden. ... Aber im Ergebnis bot das Beginentum vielen Frauen die Möglichkeit, in einem bisher nicht gekannten Maß in freier Selbstbestimmung, ohne Ehe oder Klausur, zu leben, ihre Spiritualität zu pflegen und zugleich nützliche Tätigkeiten – als sorores in saeculo – nachzugehen; vor allem in der frühen Zeit wurden die Beginenniederlassungen in der Nähe von Spitälern oder Leprosenheimen gebaut, in denen sich die Frauen engagierten.“ Vgl. auch Wolter 1999, 140.

179 Vgl. Grundmann 1977, 513.

180 Vgl. Grundmann 1977, 513.

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