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III. Ein fruchtbarer Dialog

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Dieses feste Gepräge war zugleich die Voraussetzung für die Entfaltung der „deutschen Mystik“.466 Denn in Taulers – und ebenso in Meister Eckharts oder Heinrich Seuses – Einstellung zum geistlichen Leben in der Welt spiegelt sich ein lebendiger und fruchtbarer Dialog zwischen den Laienbewegungen, Frauen und Männer, und den für ein tieferes religiöses Leben empfänglichen und aufgeschlossenen kirchlichen Kreisen wieder, die aber auch die Unterweisung durch glaubwürdige Kleriker suchten.467

Voraussetzung für diesen Dialog von Frauen und Männern, von monastischer, scholastischer und einer auf Erfahrung beruhenden (mystischen) Theologie war die Tatsache, dass die Frauen nicht die lateinische Theologensprache beherrschten.468 Dem Drang nach religiöser Unterweisung konnte nur angemessen begegnet werden, wenn die Prediger – wie Johannes Tauler – in der Volkssprache den Glauben verkündeten und lehrten.469 Diese „volkssprachliche Theologie“470 ist nicht unabhängig von der traditionellen Theologie entstanden, sondern im Dialog mir ihr.471 Die Frauen dieser neuen Richtung suchten nach theologischer Unterweisung. Keinesfalls wollten sie sich von der Kirche abspalten. So konnten sich Laienspiritualität, monastische und scholastische Theologie gegenseitig befruchten und ergänzen: Um sich in der Kirche die notwendige Anerkennung und Autorität zu verschaffen, übernahm die volkssprachliche Theologie im Laufe der Zeit „verschiedene Stilformen aus der scholastischen und monastischen Theologie.“472 So wurde eine große Anzahl von Texten mystischen Inhalts auf Lateinisch verfasst, „aber in Form eines Lateins, von der man sagen kann, sie spiegele nach Verfasserschaft, Stil und Inhalt die neue volkssprachliche Theologie wider.“473 Andere Texte wurden ins Lateinische übersetzt, obwohl dies ausgesprochen schwierig war, da die meist von scholastisch nicht Gebildeten in der Volkssprache zum Ausdruck gebrachten inneren Erfahrungen nicht adäquat in die formelle und exakte Gelehrtensprache übersetzt werden konnten. Auf der anderen Seite waren die Volkssprachen, z.B. das Deutsche, noch nicht so weit entwickelt, um mit dem präziseren Latein mithalten zu können.474 Latein war jedoch damals immer noch eine „Weltsprache“. Auch die Predigten Taulers konnten nur deshalb in Europa so populär werden, weil sie von dem Kartäuser Laurentius Surius 1548 ins Lateinische übersetzt worden waren.475 Und wenn wir Johannes Taulers in der Volkssprache gehaltene Predigten lesen, stellen wir fest: Der Dominikaner versteht es, seine Zuhörer in einem praktischen spirituellen Weg im Alltag zu unterweisen, indem er dabei auch auf die Lehre der Theologie seiner Zeit zurückgreift.476

361 Vgl. Grundmann 1977, 174. Zur religiösen Frauenbewegung Siehe: Stölting 2005; McGinn 1999; Ruh 1993; Bynum 1995, 136 – 153; Hauschild I 1995, 314 – 319; Langer 1987.

362 Vgl. Grundmann 1977, 178; Brief des Lütticher Klerus an Papst Lucius II., Fredericq I 1889ff., 32f.

363 Grundmann 1977, 176.

364 Siehe auch in diesem Kapitel: I.

365 Vgl. Grundmann 1977, 176.

366 Vgl. Grundmann 1977, 180: „Hat doch auch ein Zisterzienser-Chronist ... von der Verbrennung eines Mädchens in Reims berichtet, das für eine Anhängerin der Publicani gehalten wurde, weil sie sich von einem Kleriker nicht hatte verführen lassen, sondern den Verlust ihrer Keuschheit der ewigen Verdammnis gleich achtete – eine Gesinnung, die von ihrer ‚Meisterin‘ [Oberin einer Frauengemeinschaft] noch überdies mit erstaunlicher Bibelkenntnis aus der Schrift gerechtfertigt wurde.“ Vgl. Radulphus, Abt von Coggeshall, Chron. angl., Recueil des Historiens... XVIII 1869ff., 92f. Radulphus zählt – ohne den Vorfall auch nur irgendwie zu kritisieren, wie Grundmann anmerkt – eine ganze Liste von katharischen Lehren auf und berichtet von Gerüchten über unterirdische Orgien.

367 Grundmann 1977, 180.

368 Vgl. Grundmann 1977, 18026: Nach Grundmann ist das Wort Begine eine „Verstümmelung des Wortes Albigenses“, auch wenn dem nicht von allen Seiten zugestimmt wird. Anfang des 13. Jahrhunderts werde das Wort Beggini von einem Kölner Chronisten als Eigenname der Albigenser verwendet. Der Name Begine habe keinen niederrheinisch-belgischen Ursprung. Er sei nicht einfach auf südfranzösische Katharer oder Albigenser übertragen worden; sondern es sei umgekehrt gewesen. So seien z.B. in Flandern und im Bistum Lüttich religiöse Frauen als Katharerinnen verdächtigt worden, in dem man sie Beginen nannte. „Daraus folgt wenn nicht zwingend, so zum mindesten mit großer Wahrscheinlichkeit, dass das Wort Begine identisch ist mit Albigenser. So wurde auch ein Priester namens Lambert, welcher der Ketzerei verdächtigt wurde, Beginus, le Bègue genannt. Vgl. McGinn 1999, 71.

369 Vgl. Grundmann 1977, 178f.: So wurde 1175 in Lüttich der Priester Lambert der Ketzerei beschuldigt. Man beschuldigte ihn, ein Beginus zu sein (Vgl. Grundmann 1977, 1826). Er habe Irrlehren über die Eucharistie, über Taufe und Beichte verbreitet. Seine Anhänger habe er dazu aufgefordert, den Kirchenbesuch zu vernachlässigen. „Lambert wurde 1160 zum Priester geweiht, begann seine halb zerfallene Kirche wieder instandzusetzen und Gruppen frommer Laien, vor allem Frauen, anzuziehen, und zwar durch seine Predigt und dadurch, dass er Teile der Bibel und Heiligenleben in die Volkssprache übersetzte. Er scheint ein glühender Reformer in der Tradition Gregors VII. gewesen zu sein, der das verkommene Leben des Klerus anprangerte und zu einer moralischen und sakramentalen Erneuerung aufrief, allerdings vorwiegend auf der untersten Ebene der einfachen Gläubigen“ (McGinn 1999, 71).

370 Vgl. Grundmann 1977, 182.

371 Grundmann 1977, 170. Vgl. Dinzelbacher 1988, 10-13: Die religiöse Frauenwelt fand in der Männerwelt sehr viel Zustimmung. Neben Jakob von Vitry war der Bischof von Lincoln, Robert Grosseteste (+1253), einer der berühmtesten Philosophen des 13. Jahrhunderts; sodann der Pariser Theologe Robert von Sorbonne, der die religiöse Frau als positives Gegenbild vor Laienbrüdern und Mönchen der gelehrten Elite gegenüberstellt. Sogar König Ludwig IX von Frankreich (1236 – 1270) unterstützte die Beginen in Paris und ließ ihnen einen Beginenhof errichten. Auch die kommunalen Autoritäten unterstützten die Beginen.

372 Grundmann 1977, 1701. Vgl. Jakob von Vitry, Brief an seine Freunde in Flandern vom Oktober 1216, bei Boehmer 1930, 66.

373 Grundmann 1977, 184. Vgl. Hadewich, De Visionen van Hadewych, ed. van Mierlo 1924/25, 179ff.

374 Grundmann 1977, 18330. Vgl. Jordanus, Chron. c.9, ed. Boehmer 1930, 8.

375 Vgl. Dinzelbacher 1988, 23f.: Allerdings kann nicht von einer Welle der Frauenfrömmigkeit in England die Rede sein. Unberührt von dieser Welle blieb auch Skandinavien und Süditalien. „Die Entwicklung ging so von einer Zone aus, die kulturell und sozio-ökonomisch wohl die fortschrittlichste Europas war, was, wie in Oberitalien, im Reichtum der Städte begründet lag“ (24).

376 Vgl. Grundmann 182 – 18429 (18331), (184). Vgl. Thomas von Chantimpré, Bonum univ. de apibus II, 38, ed. Colvenerius, Duaci 1627, 391. Eine Liste der „Vollkommenen“, zusammengestellt von Schwester Hadewijch von Antwerpen (1180/90 – 1260/69): Hadewich, De Visionen van Hadewych, ed. van Mierlo 1924/25, 179ff Hadewijch entstammte einer adligen Familie in Antwerpen und wurde mit 11 Jahren von der religiösen Bewegung ergriffen. In Nivelle trat sie in eine Beginengemeinschaft ein. Als Leiterin dieser Gemeinschaft nahm sie in der religiös-ekstatischen Frauenbewegung eine führende Rolle ein. Sie starb im Rufe der Heiligkeit und wurde im Zisterzienserkloster Villiers neben anderen heiligmäßigen Männern und Frauen beigesetzt. Vgl. u.a. Stölting 2005, 119-154; Hofmann 1998.

377 Vgl. Grundmann 1977, 185f.34f: „Noch um 1215 war es eine häretische Verdächtigung, wenn man die Frauen Beginen nannte, denn es war der Name der Ketzer in Südfrankreich; aber schon 1223 ist in Kölner Schreinsakten unbefangen von den religiösen Frauen als Beginen die Rede; in den dreißiger Jahren beginnt auch die Urkundensprache von den Frauen zu reden, ‚die das Volk Beginen nennt‘; und ungefähr seit 1245 bezeichnen sich die Frauen selbst mit diesem Namen; die alte Bedeutung des Wortes ist vergessen und der neuen Bedeutung, die man ihm unterliegt, fehlt jeder häretische Beigeschmack.“

378 Vgl. Grundmann 1977, 187.

379 Grundmann 1977, 187.

380 Grundmann 1977, 187.

381 Grundmann 1977, 188f.

382 Grundmann 1977, 18940.

383 Grundmann 1977, 197.

384 Grundmann 1977, 197.

385 Grundmann 1977, 197.

386 Zu den Motiven der Frauen: Vgl. Dinzelbacher 1988, 16 – 23.

387 Dinzelbacher 1988, 16.

388 Vgl. Grundmann 1977, 319.

389 Siehe: Unger 2005, McGinn 1999, 214 – 465; Wehrli-Johns 1998, 25 – 51; Ruh 1993; Elm 1981, 7 – 28.

390 Vgl. Grundmann 1977, 140130: „Es wurde verboten, ‚neue Orden‘ - oder richtiger: neue Ordensformen zu ‚erfinden‘; wer Mönch werden will (ad religionem converti), soll eine der approbierten Regeln annehmen, und wer ein Kloster gründen will, soll es der Regel und den Gewohnheiten eines der approbierten Orden unterstellen. Begründet wird diese Vorschrift damit, dass allzu starke Verschiedenheit der Ordensformen Verwirrung in der Kirche stiftete“ (Vgl. Cap. 13 der Beschlüsse, Mansi XXII 1779/82, 1002). Der Orden des hl. Dominikus war aber ein neuer Orden. Da dieser jedoch die Ordensregel des hl. Augustinus übernahm, wurde der Gründung zugestimmt.

Ein wichtigerer Konzilsbeschluss sind jedoch die Ketzerbestimmungen. Erstmals wurde geklärt, wer als Ketzer zu bezeichnen sei und wer nicht. „Das Konzil von 1215 hat diese Bestimmungen wesentlich vereinfacht: es hat eine katholische Glaubensformel vorausgeschickt und alle dagegen verstoßenden Irrlehren für Ketzerei erklärt“ (138127). Dadurch wurde nicht der automatisch schon ein Ketzer, der ein Leben in christlicher Armut führen wollte. Die unbefugte Predigt wurde allerdings weiterhin als Ketzerei verurteilt. Das Konzil hielt jedoch fest, dass nicht nur ausschließlich der Bischof zur Predigt imstande sein, dieser vielmehr geeignete Prediger beauftragen solle, die diesen Dienst vollbringen. „Dem Drang der religiösen Kreise nach apostolischer Predigt konnte durch derartige Bestimmungen natürlich nicht Genüge geleistet werden“ (140). Darüber hinaus brachte Innozenz III. das sich seit dem Konzil von Tours (1163) entwickelnde Inquisitionsverfahren zu einem ersten Abschluss: Bereits das Konzil von Tours beschloss, dass ein Einschreiten gegen eine Häresie nicht nach einer Anklage zu erfolgen habe, sondern dass der Klerus selbst gegen Ketzer vorzugehen habe (Vgl. Wolter 1999, 130): „Der Bischof als ordentlicher Richter in Fragen der Ketzerei sollte zu ihrer Verfolgung von sich aus bei den alle zwei Jahren vorzunehmenden Visitationen seiner Diözese nach Ketzern fahnden, ohne eine formelle Anklage abzuwarten (Inquisitionsverfahren anstelle des Akkusationsverfahrens). Hier liegen die Anfänge der Inquisition“ (Wolter 1999, 268). Das Konzil von 1215 unter Innozenz III., der bereits 1199 die Häresie als Majestätsbeleidigung erklärte (ein Ausdruck des römischen Rechts), erhob nun diese Vorgehensweise zum gemeinkirchlichen Gesetz, betonte die Rechtmäßigkeit der Untersuchungen und Befragungen in den Pfarreien, verlangte die Eröffnung eines Prozesses, ohne auf eine Anklage zu warten, und setzte fest, dass verurteilte Ketzer dem „weltlichen Arm“ zur Bestrafung „überlassen“ (von Auslieferung ist nicht die Rede) werden solle. „Damit war die Prozessordnung der Inquisition in ihren wesentlichen Zügen festgelegt“ (Wolter 1999, 268). Diese Linie wurde weiter geführt. Unter Gregor IX. (1227 – 1241) und Innozenz IV. (1243 – 1254) halfen Angehörige der neuen Bettelorden, Franziskaner und Dominikaner, beim Ausbau der Inquisition und wirkten als Inquisitoren der Kirche (Vgl. Wolter 1999, 222f. 229). Die Verknüpfung von Dominikanern mit der Inquisition nennt der Dominikaner Schillebeeckx einen nicht goldenen Faden der Geschichte des Ordens, er nennt sie eine Pervertierung der dominikanischen Spiritualität: „Dass der heilige Ignatius von Loyola von unseren Vorvätern in die Keller eines unserer Klöster eingeschlossen wurde, weil er seiner Zeit mit einem neuem Charisma begegnete, ist eine dieser vielen Geschichten, in denen sogenannte ‚dominikanische Spiritualität‘ in ihr Gegenteil pervertiert wurde, was uns heute noch eines un-dominikanischen Chauvinismus zeiht. Mit anderen Worten, dies ist typisch für Zeiten, in denen die Dominikaner nicht mehr ‚dominikanisch‘ waren und aus eigenem gefestigten Besitz alles Neu-Gegenläufige verketzert haben“ (Schillebeeckx 2000, 55).

391 Grundmann 1977, 320.

392 Grundmann 1977, 321. Vgl. Elm 1981, 7 – 28.

393 Vgl. Grundmann 1977, 321f.

394 Vgl. Grundmann 1977, 323ff.

395 Mechthild, Das fließende Licht der Gottheit, Schmidt (Hg) 1995.

396 Mechthild III, Kap. 24, 115, Schmidt (Hg) 1995.

397 Mechthild III, Kap. 24, 115, Schmidt (Hg) 1995.

398 Mechthild V, Kap. 5, 169, Schmidt (Hg) 1995.

399 Mechthild V, Kap. 5, 169, Schmidt (Hg) 1995.

400 Mechthild V, Kap. 5, 169, Schmidt (Hg) 1995.

401 Mechthild III, Kap. 15, 102, Schmidt (Hg) 1995. Fairerweise soll auch nicht verschwiegen werden, dass sich Mechthild auch nicht mit Kritik am Klerus zurückhielt und die Kleriker sogar als „Böcke“ beschimpfte: „Dass Gott die Domherren Böcke nennt, tut er darum, weil ihr Fleisch vor Unkeuschheit stinkt in der ewigen Wahrheit vor seiner Heiligen Dreifaltigkeit. Die Haut des Bockes ist edel; ebenso verhält es sich mit ihrer geistlichen Macht. Aber wenn diese Haut im Tod abgelegt wird, hat sie all ihren Adel verloren.“ (Mechthild VI, Kap. 3, 219).

402 Vgl. Mechthild Prolog, 5, Schmidt (Hg) 1995. Mechthilds geistlicher Begleiter war der Dominikaner Heinrich von Halle, Lektor des Dominikanerkonvents in Rupin. Er sammelte die Aufzeichnungen Mechthilds und brachte sie als Buch heraus. Das niederdeutsche Original ist verschollen. Wir kennen heute nur die alemannische Übertragung der mit Tauler in Kontakt stehenden Basler Gottesfreunde, initiiert von Heinrich von Nördlingen (+ nach 1356). (Vgl. Mechthild, Einleitung, Schmidt 1995, IX).

403 Vgl. Grundmann 1977, 322 – 344. 355 – 438. 524 – 538; Hofmann 1966, 9 – 32.

404 Grundmann 1977, 33530ff.: Humberts Gutachten ist das sog. „Opus tripartitum“.

405 Vgl. Grundmann 1977, 33633f.: Brunos Gutachten ist die sog. „Relatio“.

406 Grundmann 1977, 336f.

407 Vgl. Keul 2004, 23116: Grundmann habe fälschlicherweise Simon von Tournai angegeben. Er heiße aber Gilbert bzw. Guibert. Simon von Tournai, ebenfalls ein Theologe starb bereits 1201.

408 Zit. n. Grundmann 1977, 33837: „Sed in calce subnectimus unicum, quod vergere potest in magnus periculum. sunt apud nos mulieres, quae Beghinae vocantur.“ Vgl. Grundmann 1977, 33735: Simons Gutachten trägt den Titel „Collectio de scandalis ecclesiae“.

409 Grundmann 1977, 339.

410 Vgl. Grundmann 1977, 339.

411 Grundmann 1977, 340.

412 Grundmann 1977, 341.

413 Grundmann 1977, 34241: Statuten des Bistums Eichstätt XXXII, 1885, 74f.

414 Vgl. Grundmann 1977, 34544: Die Regel für das Haus „zum Turm“ vom 12. April 1276 steht im Urk.-B. Straßburg III S. 27f. n. 78; außer der Magistra und der Subpriorin sind 14 Schwestern genannt (meist nur Vornamen); 1314 wohnten insgesamt 13 Schwestern in dem Haus. Die Regel für das Haus „von Innenheim“ vom 14. April bei Mosheim, De beghardis S. 158ff.; Urk.-B. Straßburg III S. 29 n. 79; es hat damals 9 Mitglieder, ebenso das dritte Haus „von Offenburg“, dessen Regel am 4. Mai datiert ist, ib. III s. 30 n. 81. Der Name Beginen kommt in den Urkunden nicht vor, sie heißen darin nur sorores; die jetzt verlorene Handschrift des 14. Jahrhunderts, aus der Mosheim die Regel abdruckte, bemerkte dazu: Constitutiones domuum beguinarum Argentinensium.

415 Grundmann 1977, 345f.45.

416 Vgl. Grundmann 1977, 346.

417 Grundmann 1977, 346.

418 Vgl. Grundmann 1977, 347.

419 Grundmann 1977, 34748: „§ 6: Preterea nolumus, quod aliqua recipiatur, quin paternis, maternis vel peculio adventicio vel profectitio vel alias ut in seculari habitu existens valeat succedere ex quacumque causa nisi aliquo casu renuntiemus.“

420 Vgl. Grundmann 1977, 349 – 350: Die Statuten einer Beginengemeinschaft in Hildesheim von 1281 und einer in Worms von 1288, die unter der Aufsicht der Franziskaner stand. Die Statuten für belgische Beginen, von 1271, haben die spezifisch belgische Form im Blick, nämlich Beginenhöfe mit einzelnen Häusern. Die Aufnahme reicherer und ärmerer Frauen ist zwar vorgesehen, aber „im allgemeinen sollen die Frauen, puellae und viduae, sich Häuser auf eigne Kosten bauen, deren eigne Nutznießer sie Zeit ihres Lebens bleiben; nach ihrem Tod fallen diese Häuser der Gemeinschaft zu. Die Verwandten der Schwestern haben keine Erbansprüche; sie sollen dann ärmeren Beginen überwiesen werden, die sich nicht aus eignem Vermögen Häuser bauen können.“ (Grundmann 1977, 35054).

421 Grundmann 1977, 351.

422 Grundmann 1977, 351.

423 Grundmann 1977, 354.

424 Grundmann 1977, 22348: Grundmann, mit Verweis auf Quellen, zahlreiche Frauenklöster, die aus solchen Frauengemeinschaften hervorgegangen sind. Auch das ehemalige St. Gertrud-Kloster in Köln ist aus einer Beginengemeinschaft entstanden: „1257 verlegte die Rekluse Helwig und ihre Mitschwestern ihre Wohnung nach der Kapelle S. Gertrud und sie erhalten einen Schutzbrief; sie befolgen damals die Augustinerregel, stehen aber noch nicht unter dominikanischer Leitung; erst seit 1283 wird sie vollzogen.“ In dem S. Gertrud-Kloster predigte vermutlich auch Tauler. Die älteste Handschrift mit Predigten Taulers stammt aus diesem Kloster (vgl. u.a. Gnädinger 1993, 1109). Das beste Beispiel für die Entwicklung von einer Beginengemeinschaft zu einem Dominikanerkloster bietet das Kloster Engelthal bei Nürnberg (Vgl. Grundmann 1977, 223-228). In Kloster Engelthal lebte auch die Mystikerin Christine Ebner (1277 – 1356), die auch in Kontakt mit der „Gottesfreundebewegung“ um Heinrich von Nördlingen und Tauler stand (Vgl. u.a. Gnädinger 1994, 453-469).

425 Vgl. Jordan von Sachsen, Anfänge, 2002, 61: „Im gleichen Jahr kam Meister Dominikus nach Spanien, wo er zwei Häuser errichtete: das eine in Madrid, worin jetzt Nonnen leben, das andere bei Segovia, das älteste Ordenshaus in Spanien.“

426 Zur Geschichte: Vgl. Grundmann 1977, 213-218; Jordan von Sachsen, Briefe, 2002, 108-118. Jordan verfasste die erste Gründungsgeschichte des Predigerordens: Jordan von Sachsen, Anfänge, Hoyer (Hg.) 2002.

427 Auch die Franziskaner wandten sich gegen die Verpflichtung, die Seelsorge und die Verantwortung für Frauenklöster zu übernehmen. Wir wollen jedoch mit Rücksicht auf die Thematik dieser Arbeit nur auf den Dominikanerorden blicken. Zum Thema Franziskaner und Frauenklöster: Siehe u.a. Grundmann 1977, 127 –135. 253 – 273. 303 –312.

428 Grundmann 1977, 21740.

429 Vgl. Grundmann 1977, 21842: „In virtute spiritus et sub pena excommunicationis districte prohibemus, ne aliquis fratrum nostrum decetero laboret vel procuret, ut cura vel custodia monialum vel quarumlibet aliarum mulierum nostris fratribus committatur; et si quis contraire presumpserit, pene gravioris culpe debite subjaceat. Prohibemus etiam, ne aliquis decetero aliquam tondeat vel induat vel ad professionem recipiat.“

430 Jordan von Sachsen, Briefe, 2002, 182.

431 Jordan von Sachsen, Anfänge, 2002, 76.

432 Vgl. Grundmann 1977, 221. 230f. 234: Das Vorbild der Dominikaner führte um 1234 zur Gründung des Frauenklosters Ötenbach (bei Zürich); in Straßburg existierte das Frauenkloster St. Markus schon, bevor die Dominikaner 1224 die Seelsorge dort übernahmen. Dieses Kloster wurde nach dem Vorbild des Dominikanerinnenklosters S. Sisto zu Rom reformiert. Das Kloster St. Markus wurde zum Vorbild für weitere Gründungen.

433 Vgl. Grundmann 1977, 238f.

434 Vgl. Grundmann 1977, 240.

435 Vgl. Grundmann 1977, 241. Der Wortlaut des Beschlusses ist nicht bekannt; wir kennen ihn nur aus einer Bulle des Papstes vom 24. März 1236.

436 Vgl. Grundmann 1977, 241.

437 Vgl. Grundmann 1977, 242f.: Nach der Ordensverfassung erhält ein Beschluss erst dann Gesetzeskraft, wenn drei aufeinanderfolgende Generalkapitel ihm zugestimmt haben. Das geschah nicht.

438 Grundmann 1977, 244.

439 Grundmann 1977, 243f.102.

440 Grundmann 1977, 245107: „Fratribus, qui monialibus vel aliis religiosis mulieribus sacramentum extreme unctionis administraverunt vel prelatos earum instituerunt vel destituerunt, vel officium visitacionis in earum domibus exercuerunt, injungimus septem dies in pane et aqua, septem psalmos et septem disciplinas, et in virtute obedientie districte precipimus, quod talibus abstineant et eas de cetero non communicent. Qui autem eas visitaverint, non excusentur ab hac pena vel precepto propter litteras dominis pape, nisi in eis contineatur: ´non obstante privilegio´etc. vel domini pape preceptum speciale.“

441 Vgl. Grundmann 1977, 246f.

442 Vgl. Grundmann 1977, 247111.

443 Grundmann 1977, 274.

444 Vgl. Grundmann 1977, 274f.

445 Grundmann 1977, 248. Vgl. Grundmann 1977, 248f.mit Anmerkungen: Eine Flut von Inkorporationsbitten ergingen, schon von Mai 1245 an, an die Kurie nach Lyon, teilweise unterstützt durch Verwandte und Freunde der Gründerin von Montargis: Das Beispiel des Klosters Montargis hatte sich bei den süddeutschen Frauenklöstern rasch herumgesprochen, vermutlich auch durch dominikanische Freunde.

446 Um sich vorzustellen, was auf den Orden zukam vgl. ebd. 251122: Für 1245: Sirnau (später Esslingen), Weil, Medingen, Gotteszell, Ötenbach (bei Zürich), Adelhausen (bei Freiburg), Wonnenthal, Töss, Kirchberg, Unterlinden (Kolmar), Diessenhofen-Katharinenthal; 1246: St. Maria in Arena in Augsburg, Ebenheim, Altenhohenau am Inn, Merenbrunnen (Weißenburg i.Els.), Würzburg, Offenburg, Husern (bei Basel), Cronschwitz, S. Margarethe in Eckbolsheim (später Straßburg), Sylo-Schlettstadt; 1247: St. Lambrecht a.d. Hardt; 1248: Mersch (bei Luxemburg), Engelthal (bei Nürnberg); 1249: Kirchheim; 1250: Himmelwonne-Löwenthal. Es ist anzunehmen, dass in diesen Jahren noch andere deutsche Frauenklöster in gleicher Weise dem Orden unterstellt wurden, ohne dass betreffende Bullen erhalten sind.

447 Grundmann 1977, 252.

448 Einige statistische Angaben über die Frauenklöster der Dominikaner im 13. Jahrhundert seien noch hinzugefügt (nach Grundmann 1977, 312 – 318): 1277: 58 Frauenklöster, davon 40 in den deutschen Ordenprovinzen (Teutonia und Saxonia). Im gesamten Orden gab es 414 Brüderkonvente, 53 in den deutschen Provinzen. 1187: 70 Frauenklöster in den deutschen Provinzen. 1303: 74 Frauenklöster plus sieben Klöster, die nicht namentlich genannt werden; davon 65 in der Teutonia und 9 in der Saxonia bei 46/48 Männerkonventen. Zahlen in Domikanerinnen-Klöster: 1258 Prouille: die Höchstzahl wird auf 100 festgesetzt, aber schon 1287 auf 160 erhöht; S. Sisto (z. Zt. des hl. Dominikus): 104 Nonnen; S. Agnes (1237): ca. 50 Nonnen; Montargis (Frankreich): Ca. 50 Nonnen. Zahlen Deutscher Klöster: 1237: 5 Klöster in Straßburg: 300 Frauen, obwohl die Einkünfte nur für 100 ausreichen. 1237: Ötenbach: 64 Schwestern, 1285: 120 Schwestern. 1240: Kirchberg bei Sul: 80 Schwestern. 1245: Adelhausen (bei Freiburg): 70 adlige Schwestern. 1260: Medingen: 70 Schwestern. Wegen Überfüllung wurde in Obermedingen ein Tochterkloster gegründet. 1299: Marienthal (Luxemburg): 120 Schwestern. 1303: Wederstede: über 100 Schwestern. Die Zahl der Nonnen überschritt das Maß, das der Wirtschaftlichkeit der Klöster entsprochen hatte, bei weitem. Deshalb wurde eine Höchstgrenze – die wir nicht kennen – herabgesetzt. Z.B. hatte Kloster Ötenbach 1285 120 Schwestern. Die Wirtschaftskraft des Klosters entsprach aber nur dem Unterhalt für 60 Schwestern. „Mit den Mitteln, die nach sorgfältigen Erwägungen in der Mitte des 13. Jahrhunderts und im Anfang des 14. Jahrhunderts einer bestimmten Anzahl von Nonnen einen gerade ausreichenden Lebensunterhalt gewähren konnten, ja wahrscheinlich mit noch geringeren Mitteln führten in der großen Frühzeit der religiösen Bewegung oft doppelt so viele Schwestern ihr freiwillig entbehrungsreiches Leben. Sie liebten die Armut, die wirklich harte Armut, die erst später in den wohlausgestatteten Frauenklöstern zur ‚geistlichen Armut‘ umgedichtet und ‚verinnerlicht‘ wurde. Sie sahen den Sinn ihres Daseins darin, unter Verzicht auf alle Güter der Welt aus eigener Kraft und in der Gemeinschaft von Gleichgesinnten sich ein Leben zu formen, das nur den religiösen Zielen galt. Sie hatten eine Aufgabe gefunden für ihre geistigen und seelischen Kräfte, eine Aufgabe außerhalb der gesellschaftlichen Welt, in deren Treiben die Frauen dieser Gesellschaftsschicht bis dahin verflochten waren, ohne sich selbstständig in ihr entfalten zu können: Sie hatten den Sinn für dieses gesellschaftliche Treiben verloren, als sie ergriffen wurden von dem religiösen Sinn der Armut und der Keuschheit. Darin liegt der wesentliche Gehalt der religiösen Frauenbewegung des 13. Jahrhunderts“ (Grundmann 1977, 317f.).

449 Grundmann 1977, 277172: „Licet olim quibusdam vestrum per nostras litteras formas dissimilies continentes quedam monialum monasteria duxerimus committenda, cupientes tamen ipsarum utilitatibus sic vestro ministerio providere, ne cursus predicationis, quam ex injuncto vobis officio diligentius exercetis, animarum curandis languoribus fructuosus occursu occupationum multiplicium valeat retardari, presentium auctoritate statuimus, ut dicte moniales vel alie,si quas vobis cetero sub quacumque forma committi contigerit, apostolice sedis indulgentia concessa vel in posterum conedenda non obstante, nisi expressam fecerit de presentibus mentionem, hoch solum a vobis commissionis nostre beneficio consequantur“ (Ripoll I, Bullarium ordinis fratrum Praedicatorum Nr. 132, ed. Bremond 1729ff., 160f.).

450 Vgl. Grundmann 1977, 275.

451 Grundmann 1977, 278.

452 Grundmann 1977, 278.

453 Grundmann 1977, 276171.

454 Vgl. Grundmann 1977, 279: „Prouille ließ sich bestätigen, dass es Anspruch auf die Rectores habe, die Dominikus zur Leitung des Klosters in spiritualibus et temporalibus eingesetzt hatte, und das St. Agnes Kloster in Bologna ließ sich am 13. Februar 1251 eine Inkorporationsbulle ausstellen.“

455 Vgl. Grundmann 1977, 285ff.

456 Grundmann 1977, 287196.

457 Vgl. Grundmann 1977, 287.

458 Vgl. Grundmann 1977, 288ff.

459 Vgl. Grundmann 1977, 291 – 295.

460 Grundmann 1977, 295.

461 Grundmann 1977, 295.

462 Vgl. Grundmann 1977, 296.

463 Vgl. Grundmann 1977, 297. Hierzu wurde eine Bestandsaufnahme der bestehenden Frauenklöstern in den Provinzen gemacht. Außerdem wurde ausdrücklich betont, dass Klöster nur durch den General, durch ein Generalkapitel oder durch päpstliche Verfügung in den Orden aufgenommen werden dürfen (299).

464 Vgl. Grundmann 1977, 300ff.

465 Grundmann 1977, 302.

466 Vgl. Grundmann 1977, 303. Zur religiösen Frauenbewegung und volksprachlichen Literatur vgl. u.a. Grundmann 1977, 452 – 478; Ders., 1978, 67 – 95; Langer 2004, 289 – 303; Ders. 1985, 341 – 346; Dinzelbacher 1994, 131-137. 418 – 441; Ders. 1988; Rapp 1985, 347 – 365.

467 Vgl. Gasser 2000, 114f.; Zekorn 1993, 203 – 217.

468 Vgl. McGinn 1999, 44. 47f.; Gasser 2000, 114f.

469 Dass man dabei mit der Inquisition in Konflikt geraten kann zeigt das Schicksal Meister Eckharts.

470 McGinn 1999, 48: „Doch die Forschung der letzten Jahrzehnte hat die Erkenntnis zutage gefördert, dass es noch eine dritte [gemeinsam mit der monastischen und scholastischen Theologie], genauso wichtige Form mittelalterlicher Theologie gab, auch wenn diese diffuser und daher schwieriger zu beschreiben ist: die volkssprachliche Theologie.“

471 Vgl. McGinn 1999, 56: „Wollte man jedoch als ‚echte Mystik‘ vorrangig die ‚erfahrungsmäßige‘ und visionäre Mystik bezeichnen, die sich in spätmittelalterlichen volkssprachlichen Texten findet, würde man den Reichtum der abendländischen Mystik-Tradition auf ein zu armseliges Maß reduzieren und die Aufgabe, die neue Mystik richtig zu verstehen, eher behindern als erleichtern. Schon der Charakter ihrer Neuheit ergibt sich nur aus ihrem Dialog mit der älteren Tradition.“ Und weiter bemerkt McGinn, nicht ohne kritischen Ton (Seite 67): „Ebensowenig soll die Tatsache in Frage gestellt werden, dass an der Spitze dieser neuen Bewegungen Frauen standen und es unternahmen, sich in der entstehenden volkssprachlichen Theologie auszudrücken. Doch ist in jüngster Zeit über der Begeisterung an dieser Innovation nicht immer das rechte Augenmaß gewahrt worden. Das lag vor allem daran, dass man nicht genügend darauf geachtet hat, wie viele Formen des Zwiegesprächs ganz wesentlich zu ihrer Entwicklung beigetragen haben. Da gab es das Zwiegespräch zwischen Männern und Frauen, zwischen dem Latein und den aufsprossenden Volkssprachen, zwischen Spiritualität und Theologie und schließlich zwischen überkommener Weisheit der alten kontemplativen Tradition und den kreativen Energien einer neuen Ära.“

472 McGinn 1999, 53.

473 McGinn 1999, 53. Z.B. die Schriften des hl. Franziskus, der Angela von Foligno, oder das Buch der ewigen Weisheit von Taulers Mitbruder und Zeitgenosse Heinrich Seuse („Horologium Sapientiae“). (Ebd. 53f.).

474 Vgl. McGinn 1999, 53.

475 Vgl. u.a Gnädinger 1993, 419f.

476 So erklärt er beispielsweise das Wirken Gottes in der Welt und im Menschen mittels einer Trinitätstheologie. Seine theologischen Gewährsmänner sind u.a. Augustinus, Albertus Magnus, Dietrich von Freiberg, Meister Eckhart und Thomas von Aquin, auf die sich Tauler immer wieder einmal in seinen Predigten bezieht.

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