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I. DIE SÄCHSISCHE MILITÄRREFORM UND IHRE ERGEBNISSE Die sächsische Militärreform von 1810

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Die sächsische Armee nahm am Krieg von 1806 gegen Napoleon als Verbündeter Preußens teil und verlor ihn gemeinsam mit diesen. Anschließend kam es zur Besetzung Sachsens durch die Franzosen und zum Friedensvertrag von Posen am 11. Dezember 1806. Die Bedingungen waren im Gegensatz zu denen gegenüber Preußen relativ human. Der Kurfürst Friedrich August wurde sogar von Napoleon zum König von Sachsen und zum Herzog von Warschau ernannt. Sachsen musste dem Rheinbund beitreten, war damit verpflichtet, Napoleon für seine zu erwartenden Kriegszüge Truppen zu stellen. Die Souveränität des sächsischen Königs war, wie die der anderen Verbündeten Napoleons, gewaltig eingeschränkt. Schon im Kriege von 1806 musste die moderne Organisation und die daraus resultierende Schlagkraft der französischen Armee von sächsischen Armeeführern anerkannt werden. Die anschließenden Erfahrungen an der Seite der französischen Armee im Krieg gegen Österreich 1809 verstärkten schmerzvoll die Erkenntnis, dass die sächsische Armee eine Armee des 18. Jahrhunderts und in ihrer Organisation, Struktur und materieller sowie personeller Ausstattung hoffnungslos veraltet und überaltert war.

König Friedrich August hatte als Berater und Minister keine Persönlichkeiten, wie Metternich, Stein, Hardenberg oder Humboldt. Seine Berater waren meist gegen Veränderungen, oft ängstlich und sahen oft wohl in erster Linie auf die Erhaltung ihrer eigenen Privilegien. Aber in seiner Armee hatte er neben hochbetagten und vielleicht auch senilen Generalen eine Reihe von meist jüngeren Offizieren, die die Notwendigkeit von Reformen erkannten und die durchaus fortschrittlich dachten. Deren Eingaben überzeugten nach und nach auch den König, zumal auch Napoleon ebenfalls immer direkter darauf drang. Der König schenkte diesen Offizieren sein Vertrauen und schuf eine Kommission, die er mit der Detailarbeit zur sächsischen Militärreform beauftragte, die dann ab 1810 realisiert wurde.1

Folgende Veränderungen ergaben sich im Zuge dieser Militärreform:

•Schaffung eines Generalstabes

•Verjüngung des Offizierskorps

•Beförderung der Offiziere nicht mehr zwangsläufig nach Dienstjahren, sondern nach Leistung

•Abschaffung der Kompaniewirtschaft, stattdessen wurde eine „Inspektion aux Revues“ geschaffen, die für alle Fragen der Verwaltung, der Besoldung, der Lebensmittelversorgung, der Bekleidung und Ausrüstung verantwortlich war

•Neues Exerzierreglement für die Infanterie

•Verminderung des chirurgischen Personals bei gleichzeitiger Verbesserung des Medizinwesens

•Wegfall der Gewehre für Offiziere, stattdessen Dienst mit gezogenem Degen

•Abgabe der Fahnen der Artillerie, Vereidigung der Mannschaft auf die Kanone

•Verbesserung des Militärjustizwesens, Mitspracherecht höherer Offiziere in Strafsachen, Verbot der körperlichen Züchtigung, außer in den Fällen, wo diese durch ein Kriegsgerichtsurteil angeordnet wurde.

•Veränderung der Uniform nach französischem Muster mit Rock in moderner Frackform unter Beibehaltung der traditionellen Regimentsfarben, Kopfbedeckung wurden Tschako bzw. Helm nach französischem Muster

•Einführung neuer Gewehre, Bajonette und Seitenwaffen

•Auflösung von vier Regimentern der Infanterie und einem Regiment der Kavallerie zur Erhöhung und Vereinheitlichung der Personalstärke der verbleibenden Regimenter

•Bildung von Brigaden und Divisionen

•Die Grenadierkompanien der Infanterieregimenter einer Brigade wurden dauerhaft zu einem Grenadierbataillon unter Führung eines Stabsoffiziers zusammengefasst.

•Abschaffung der Lineartaktik, neue Fechtweise mit Kolonnen und Tirailleurschwärmen

•Erstmalig Einführung eines Exerzierreglements für die Artillerie

•Entwicklung und Einführung neuer Geschütztypen (6-Pfünder und 12-Pfünder Kanonen sowie 8-pfünder Haubitze), Beseitigung der bisherigen Typenvielfalt

•Neu geschaffen wurde ein Trainbataillon, das die Artillerie unabhängig von zivilen Fuhrleuten machte

•Neu geschaffen wurde auch eine Handwerkerkompanie mit Schmieden, Schlossern, Stellmachern und Büchsenmachern, die die Instandsetzung von Geschützen und Fahrzeugen der Artillerie, sowie von Gewehren im Felde ermöglichte

•Statt Werbung und Aushebung landesweite Rekrutierung über Kreiskommissionen, schon eine Art von Wehrpflicht.

•Festgelegte Dienstzeit von 10 bzw. 8 Jahren

Diese Reform wurde 1810 in Kraft gesetzt, allerdings waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Neuerungen voll durchgesetzt, das war ein Prozess, der eigentlich einige Jahre dauern sollte, durch den Feldzug von 1812 aber vorzeitig sein Ende fand.

Sächsische Soldaten 1810 bis 1815

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