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2. Kapitel:Methodik der Fallbearbeitung I.Einführung und allgemeines Vorgehen

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15Warum ist das Thema für Sie von Bedeutung:

Das Schwierigste gleich zu Anfang. In Ihrem beruflichen Alltag haben Sie in der Regel ein konkretes Ziel, das Sie mit möglichst effizienten Mitteln erreichen müssen. Juristen gehen völlig anders vor, weshalb Hochschulabsolventen oft Schwierigkeiten haben, sich in die Methodik der Juristen hineinzudenken. In der juristischen Ausbildung haben Sie einen vorgegebenen Sachverhalt, den Sie rechtlich bewerten müssen. In der beruflichen Praxis müssen Sie die reale Situation Ihres Arbeitsalltags hingegen erst einmal in die dahinterliegende juristische Aufgabe „übersetzen“. Die im folgenden Kapitel dargestellte Strukturhilfe unterstützt Sie dabei, sowohl in der Klausursituation als auch später in Ihrer beruflichen Tätigkeit juristische Problemstellungen zu erkennen, zu strukturieren, den relevanten Sachverhalt zu subsumieren und die Aufgabenstellung zu lösen.

Fallbeispiel 2 (Lösung s. Rn. 22, 23, 26, 27, 30, 32, 33, 35):

A bietet dem B seinen Porsche für 20.000 € zum Verkauf an und befristet sein Angebot bis zum 31.03. Am 30.03. schreibt B an A eine Mail, in der er die Annahme des Angebotes erklärt. Da A zu dieser Zeit im Urlaub ist, liest er die Mail nicht. Im Urlaub lernt A den C kennen, der ihm das Auto für 25.000 € abkauft. C zahlt gleich bar und nimmt das Auto mit. B möchte nun Schadenersatz.

Aufgabe:

Beurteilen Sie, ob und wenn ja, in welcher Höhe B Schadenersatz von A bekommt. Gehen Sie hierbei davon aus, dass der Porsche einen Wert von 29.000 € hatte.

16Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes will irgendjemand (Anspruchsteller = B) irgendwas (Anspruchsgegenstand = Schadenersatz) von irgendwem (Anspruchsgegner = A). Ihre Aufgabe in der Klausur und Ihrer späteren Praxis besteht nun darin, diesen Sachverhalt zu bewerten. Diese Aufgabe können Sie nur dann lösen, wenn Sie die juristische Methodik der Fallbearbeitung beherrschen. Mit dieser Methodik können Sie aber alle Fälle lösen, auch solche, die Sie nicht gelernt haben. In der Klausur ist in der Regel die richtige Anwendung der Methodik viel entscheidender als das gefundene Ergebnis („der Weg ist das Ziel“). Daher sollten Sie vergleichsweise viel Zeit auf das Verstehen und Üben der Methodik verwenden, die im Folgenden in fünf Schritten erläutert wird.

Abbildung 4: Methodik der juristischen Fallbearbeitung


17Was die fünf dargestellten Schritte beinhalten, wird im nachfolgenden Kapitel ausführlich und anhand eines Fallbeispiels näher erläutert.

18Entgegen landläufiger Gerüchte müssen Sie in rechtlichen Fächern keine Gesetze auswendig lernen. Gesetze sind das Werkzeug des Juristen. Dass ein Schreiner ohne Hammer, Nägel und Säge nicht arbeiten kann, leuchtet Ihnen sofort ein. Genauso kann aber der Jurist ohne Gesetz nicht arbeiten. Gewöhnen Sie sich daher von Anfang an daran, immer mit dem Gesetz zu arbeiten. Lesen Sie jede zitierte Vorschrift – auch jede zitierte Vorschrift in diesem Buch – im Gesetz nach. Dies wird Ihnen bei der Entwicklung Ihres juristischen Verständnisses und insbesondere in der Klausur erheblich weiterhelfen. Wenn Sie in Ihrer Klausur zum ersten Mal ins Gesetz schauen, ist es zu spät.

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