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Teil 2:Schuldrecht 1. Kapitel:Grundlagen

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37Das Schuldrecht ist der Teil des Privatrechts, der die Schuldverhältnisse regelt. Es geht also um das Recht einer juristischen oder natürlichen Person, von einer anderen Person aufgrund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (lesen Sie hierzu § 241 BGB). Das Schuldrecht kann in allgemeines Schuldrecht und besonderes Schuldrecht untergliedert werden.

Warum ist das Thema für Sie von Bedeutung:

Egal welche Fachrichtung Sie studieren und in welchem Bereich Sie später beruflich tätig sind, schuldrechtliche Themenstellungen werden Ihnen immer begegnen. Das Schuldrecht ist die Basis des privatrechtlichen Teils des Wirtschaftsrechts. Im Rahmen Ihrer Ausbildung lernen Sie daher in erster Linie, wie sich Schuldverhältnisse systematisieren lassen, wie sie entstehen und wieder erlöschen. Weiterhin lernen Sie, was bei der Störung in Schuldverhältnissen, etwa bei Pflichtverletzungen, passiert. Im Unterschied zu den sogenannten absoluten Rechten, die gegenüber jedermann wirken, wie bspw. das Eigentum, sind die Rechtsbeziehungen des Schuldrechts dadurch gekennzeichnet, dass sie lediglich zwischen den am Schuldverhältnis beteiligten Personen wirken. Sie begründen also relative Rechte.

Wirtschaftsrecht an Hochschulen

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