Читать книгу Krise und Untergang der römischen Republik - Karl Christ - Страница 8

Einleitung DIE PROBLEMATIK DES UNTERGANGS
DER RÖMISCHEN REPUBLIK Die Römische Republik im Geschichtsbild der Neuzeit

Оглавление

Wenn in diesem Buch die Epoche vom Ende des Zweiten Punischen Krieges bis zur Begründung des augusteischen Principats als Krise und Untergang der Römischen Republik verstanden, dargestellt und erörtert wird, so erfordert dies eine nähere Begründung. Die Römische Republik hat selbst im Geschichtsbild der Neuzeit einen herausragenden Platz behauptet. Noch immer wird sie gesehen als jene historische Formation, in welcher der politische Wille aller freien Bürger in einer einzigartigen Weise organisiert war. Denn nach der Abschaffung der Monarchie und der Einschränkung der Adelsvormacht in den Ständekämpfen konsolidierte sich in dieser Republik eine staatliche Ordnung, die für lange Zeit ein Höchstmaß der Identifizierung aller freien Bürger mit ihrem Staat ermöglichte. Bürgertugenden, Bürgerrechte und Bürgersinn waren hier so exemplarisch verwirklicht, daß sie auf vielfältige Weise die Emanzipationsbestrebungen der Neuzeit beflügelten.

Zugleich schuf diese bescheidene mittelitalische Stadt in der Organisation ihrer Bundesgenossenschaft ein neuartiges politisches Herrschaftsmodell, das ihr erlaubte, schließlich ganz Italien ihrer Macht nicht nur zu unterwerfen, sondern fest in ihren Machtbereich zu integrieren. Die Punischen Kriege stellten die Stabilität der politischen Neuordnung Italiens unter Beweis; sie leiteten zugleich jenen scheinbar unaufhaltsamen Prozeß ein, in dem Rom den gesamten Mittelmeerraum zu der neuen historischen Formation des Imperium Romanum zusammenschloß, die sich dann unter dem Principat Jahrhunderte hindurch behauptet hat.

In diesem traditionellen Geschichtsbild dominiert offenkundig die Vorstellung der Einheit der Geschichte der Römischen Republik, der dann zumeist jene der römischen Kaiserzeit oder des Principats als anschließende, neue Einheit entgegengesetzt wird. Gewiß gliedert man diese Einheit der republikanischen Geschichte häufig in sich auf. So wird zum Beispiel aus einer primär verfassungsrechtlichen Sicht unterschieden zwischen einem „patrizischen Staat“ der Zeit zwischen ca. 500 und 287 v. Chr., der „klassischen Republik“ (287—133 v. Chr.) und dem „Zeitalter der Römischen Revolution“ (133—31 v. Chr.). Sicher lassen sich viele Gründe für eine solche Untergliederung ins Feld führen. Ein Vorzug dieser konventionellen Periodisierung liegt zum Beispiel darin, daß sie den Beginn der Reformen der Gracchen als Zäsur sehr stark betont, doch steht dem der ganz evidente Nachteil entgegen, daß sie längerfristige Entwicklungen zerschneiden muß, die für das Verständnis der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen, aber auch der politischen Veränderungen grundlegend sind.

Sehen wir von dem äußerst problematischen Unterfangen einmal ab, die Schlußphase der Römischen Republik als „Römische Revolution“ zu verstehen, so besteht heute selbst zwischen marxistischen und sogenannten bürgerlichen Historikern wenigstens darin Einvernehmen, daß der Zeitraum des 2. und 1. Jahrhunderts v. Chr. eine teilweise kaum merkliche und nur graduelle, teilweise aber geradezu schubartige und durchgreifende Umgestaltung der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen der Römischen Republik mit sich bringt. Diese Entwicklung dürfte dann plastisch hervortreten, wenn — naturgemäß sehr vereinfacht — wesentliche Erscheinungsformen der frühen und der späten Republik einander gegenübergestellt werden, wobei hier unter früher Republik die Verhältnisse bis in das 3., unter später Republik jene des 2. und 1. Jahrhunderts v. Chr. bezeichnet sind.

Krise und Untergang der römischen Republik

Подняться наверх