Читать книгу Klausurenkurs im Arbeitsrecht I - Kerstin Tillmanns - Страница 68
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ОглавлениеDie Auswahlrichtlinie könnte gegen § 75 I BetrVG verstoßen, da sie die älteren Bewerber benachteiligt. Die Norm bezieht sich jedoch nur auf im Betrieb tätige Mitarbeiter. Die Frage, ob sich aus dem Überwachungsgebot des § 75 I BetrVG überhaupt die Rechtsfolge der Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung ergeben könnte, kann daher dahinstehen.