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2. Teil Klausurfälle › Fall 3 Gehaltsgalopp

Fall 3 Gehaltsgalopp

Inhaltsverzeichnis

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösung

Repetitorium

42

Der ehemalige Landwirt G hat seinen Gutshof zu einem großen Reitstall umgebaut. Der Betrieb floriert. G hat mehrere Arbeiter, Bürokräfte und Reitlehrer eingestellt. Da ihm Anfang 1999 die Arbeit über den Kopf wächst, sucht er nach einem erfahrenen Reitlehrer, der den anderen Angestellten vorgesetzt sein und die Koordination und Gehaltsabrechnungen übernehmen soll. In R findet er den geeigneten Bewerber. Da er die üblichen Verträge, die er mit den anderen Mitarbeitern abschließt, im Falle von R nicht für geeignet hält, sucht er seinen Rechtsanwalt auf. Mit diesem zusammen entwirft er einen Vertrag, den er am nächsten Tag R vorlegt. In diesem am 14.12.1999 geschlossenen Vertrag heißt es:

„… 3.2. R erhält ein Monatsgehalt von 3000,– € sowie eine Zulage von 600,– € brutto. G hat das Recht, die Zulage jederzeit unbeschränkt zu widerrufen. …“

G erklärt R klipp und klar, dass der Vertrag so bleibe, wie er sei. Raum für Diskussionen bestehe nicht. R ist einverstanden und unterschreibt.

Seit dem Jahr 2009 zahlt G der gesamten Belegschaft darüber hinaus jeweils 1000,– € Weihnachtsgeld zusammen mit der Lohnauszahlung im Dezember. Auf der Lohnabrechnung vom Dezember 20014 findet sich erstmals ein handschriftlicher Vermerk:

„Die Zahlung des Weihnachtsgeldes ist eine freiwillige Leistung und begründet keinen Rechtsanspruch!“

Auch in den folgenden Jahren wird dieser Vermerk auf den Lohnabrechnungen, die auch das Weihnachtsgeld enthalten, wiederholt. Die Belegschaft reagiert nicht auf diese Vermerke. Anfang November 2018 übergibt G dem R dann folgendes Schreiben:

„Sehr geehrter Herr R, leider gehen die Anmeldungen für Reitkurse zurück. Der Betrieb wirft daher zurzeit keinen Gewinn ab. Aus diesem Grunde bin ich gezwungen, die Zulage i. H. v. 600,– € zum 1.12.2018 zu widerrufen. Auch Weihnachtsgeld werde ich in diesem Jahr keines auszahlen können. Sicher haben Sie für diese Maßnahmen Verständnis. MfG G“

R hat wenig Verständnis. Er hat sich gerade ein Einfamilienhaus gekauft und eine Familie gegründet. Bei seiner Kalkulation hat er ein Bruttogehalt von 3600,– € zugrunde gelegt. Von dem Weihnachtsgeld wollte er mit seiner Familie in Skiurlaub fahren.

Frage 1: Hat R Anspruch auf Zahlung der monatlichen Zulage i. H. v. 600,– €?

Frage 2: Hat R Anspruch auf Zahlung des Weihnachtsgelds i. H. v. 1000,– €?

Bearbeitervermerk:

Der Lösung ist das geltende Recht zugrunde zu legen. Fragen des Übergangsrechts (Art. 229 § 5 EGBGB) sind nicht zu untersuchen.

Klausurenkurs im Arbeitsrecht I

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