Читать книгу Klausurenkurs im Arbeitsrecht I - Kerstin Tillmanns - Страница 83
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Vorüberlegungen
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I. | Im Fall geht es nicht nur um die Anwendung geltenden Rechts, sondern um die Frage, inwieweit das geltende Recht durch vertragliche Bestimmungen geändert werden kann. Das Arbeitsrecht ist in der Regel einseitig (d. h. für den Arbeitgeber) zwingend und kann allenfalls durch Tarifvertrag zu Lasten des Arbeitnehmers geändert werden. Sofern jedoch die gesetzlichen Bestimmungen auch für den Arbeitgeber disponibel sind, stellt sich die Frage, ob eine sog. Klauselkontrolle nach den §§ 305 ff. BGB vorgenommen werden muss. |
II. | Mit der Schuldrechtsmodernisierung hat der Gesetzgeber die Kontrolle von Arbeitsbedingungen durch die §§ 305 ff. BGB angeordnet. Dadurch hat sich die Rechtsprechung des BAG zu typischen und in Arbeitsverträgen seit jeher verwendeten Klauseln vielfach geändert. |
III. | Die Kontrolle gemäß der §§ 305 ff. BGB ist zunächst eine zivilrechtliche und damit nicht eine speziell arbeitsrechtliche Materie. Daher lassen sich Probleme aus diesem Bereich tendenziell gut in Klausuren auch außerhalb eines Schwerpunktstudiums einbauen, da erwartet wird, dass der Studierende auch ohne vertiefte Kenntnisse im Arbeitsrecht den Prüfungsaufbau bewerkstelligen kann. Dem Studierenden sollte das Prüfungsschema der §§ 305 ff. BGB daher bekannt sein. |