Читать книгу Klausurenkurs im Arbeitsrecht I - Kerstin Tillmanns - Страница 78

III. Ergebnis

Оглавление

Damit hätte B die Zustimmung zur Einstellung des Y nicht verweigern dürfen. Ein Antrag der D-GmbH auf Ersetzung der Zustimmung gem. § 99 IV BetrVG wäre erfolgreich.

Klausurenkurs im Arbeitsrecht I

Подняться наверх