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A Grundlagen der Zusam-menarbeit im Betrieb
Einführung
Die „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meis-ter für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe“ vom 7.Juli 1998 (im folgenden einfach Prüfungsverordnung genannt, veröffentlicht im Bundesge-setzblatt, nachzulesen z.B. unter www.gesetze-im-internet.de oder www.bds-ev.de) gibt für die Meisterprüfung vor, dass der Prüfling
• über soziologische Grundkenntnis-se verfügen und
• soziologische Zusammenhänge im Betrieb erkennen und beurteilen kön-nen soll.
Damit ist zum einen der Rahmen des Fa-ches abgesteckt, zum anderen gibt es auch Hinweise über die Art der zu vermit-telnden Kenntnisse und Fertigkeiten. Be-trachten wir zuerst die hervorgehobenen Begriffe. Erst mal steckt das Wort „Sozio-logie“ drin. Die Soziologie ist die Lehre vom Miteinander von Gesellschaftsmit-gliedern. Es soll hier natürlich kein Sozio-logiestudium vermittelt werden, sondern es geht um Grundkenntnisse, über die der angehende Meister für Bäderbetriebe
verfügen soll. Verfügen bedeutet soviel wie besitzen, haben. Im Gegensatz dazu soll er/sie soziologische Zusammenhän-ge erkennen und beurteilen können. Die Worte „erkennen“ und „beurteilen“ be-deuten etwas ganz anderes als das Wort „verfügen“. Sie bedeuten, dass man das Wissen, über das man verfügt, anwen-den muss, dass man damit eine gewisse Handlungskompetenz aufweisen kann. Das hat einen ganz andere Qualität als nur „besitzen“ oder „verfügen“. Den Un-terschied kann man sich etwa so verdeut-lichen: Überall kann man lesen, dass Be-wegung gesund ist. Also kaufen wir uns ein Fahrrad, wir können über es verfügen. Der Besitz allein macht noch lange nicht gesund. Wir müssen mit dem Rad fahren, und zwar nicht zu knapp und regelmäßig. Genauso ist es mit dem Wissen. Wissen allein ist sinnlos, wenn man es nicht an-wenden kann. Allerdings ist ein bestimm-tes Grundwissen notwendige Vorausset-zung dafür, dass man dieses anwenden kann, das ist genau wie mit dem Fahrrad.
Grundlagen der Zusammenarbeit im Betrieb