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2.Vom Ablassstreit zum Kirchenbann Ablass für die Peterskirche in Rom
ОглавлениеMit Augustinus gegen die aristotelische Scholastik, gerade bei den Augustinereremiten hatte es ähnliche Zuspitzungen gegen andere theologische Schulen im Prinzip auch schon vorher gegeben. Dass dieses Programm am Ende aber zu Exkommunikation und Kirchenspaltung führen würde, ist erst durch den Ende 1517 einsetzenden Streit um den Ablass zu erklären.
Stichwort
Ablass
Ablässe sind Elemente der mittelalterlichen Bußpraxis. Diese ging davon aus, dass jede nach der Taufe begangene Sünde wiedergutgemacht werden müsse, entweder noch im Diesseits, oder im Jenseits. Bußleistungen waren oft Gebete, Wallfahrten oder Almosen. Mit der Propagierung der Beichte im Hochmittelalter unterschied man zwischen der Sündenvergebung durch den Priester und der Wiedergutmachung, die im Anschluss noch zu leisten war. Die Kirche beanspruchte, solche Bußleistungen auch nachlassen oder für gute Ziele, etwa Kirchenbau, umformen zu können. Auch konnte man solche Wiedergutmachungswerke fürbittweise den Verstorbenen im Fegfeuer zueignen. Da alle Glieder der Kirche eine Heilsgemeinschaft bilden, konnte der Papst – so die im 13. Jahrhundert zur Begründung der Praxis ausgearbeitete Theorie – den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen (thesaurus ecclesiae) in Ablässen gnadenweise anderen zukommen lassen.
Die Finanzierung des Renaissance-Neubaus der Peterskirche in Rom sollte mittels Ablässen erfolgen. Der junge, für das Bischofsamt bestimmte Prinz Albrecht aus dem Haus Brandenburg (1490–1545), war nicht nur 1513 zum Erzbischof von Magdeburg und zum Bischof von Halberstadt gewählt worden, sondern 1514 auch noch zum Erzbischof und Kurfürsten von Mainz. Nur der Papst konnte gegen erhebliche Gebühren erlauben, drei Bistümer zu besitzen. Um den hierfür vom Augsburger Bank- und Handelshaus Fugger aufgenommenen Kredit zurückzahlen zu können, gestattete er die Verkündigung des Petersablasses in seinen Bistümern, dessen Einnahmen er sich mit dem Papst teilte.
95 Thesen gegen den Ablass
Diese Ablasspraxis widersprach grundlegenden Überzeugungen Luthers. Er stellte 95 Thesen zur Disputation auf – eine an sich an der Universität übliche Praxis – und übersandte diese auch an benachbarte Bischöfe, v. a. an Albrecht von Brandenburg. Ob er die Thesen auch angeschlagen hat, ist umstritten, da dies erst ab den 1540er Jahren bezeugt wird. Es ging Luther nicht um die Leugnung eines Glaubensartikels, sondern um das Abstellen einer in seinen Augen missbräuchlichen Praxis, die auf falschen theologischen Schulmeinungen beruhte, zu denen die Kirche noch nicht definitiv gesprochen hatte. Inhaltlich kritisierte Luther, dass man beim Ablass auf das eigene gute Werk vertraue, anstatt auf das Evangelium, also die Lossprechung des Sünders durch Christus. Das ganze Leben des Christen muss ständig Buße sein, da sein Tun immer von Egozentrik geprägt ist. So ist das Evangelium der einzige Schatz in der Kirche und genügt vollkommen. Der Papst kann über diesen nicht verfügen, lediglich von ihm selbst auferlegte Strafen aufheben oder umwandeln.