Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 182
2.4 Der Kauf eines neuen Eigenheims
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Unwirksam ist nach der Rechtsprechung der „formelhafte“ Ausschluss der Gewährleistung für ein neues oder umgebautes Eigenheim, wenn der Notar ihn nicht ausführlich mit dem Käufer erörtert hat[267]. Gemeint ist nicht etwa der vorformulierte, sondern der individuell vereinbarte Haftungsausschluss.