Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 186
4. Die Haftungsbeschränkung des Verkäufers bei einer öffentlichen Versteigerung
ОглавлениеWird eine bewegliche Sache gemäß § 383 III 1 öffentlich als Pfand versteigert, haftet der Verkäufer nach § 445 für Mängel nur, wenn er sie arglistig verschwiegen oder ihr Fehlen garantiert hat[280].