Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 196
2. Die Rechtsfolge der Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie
Оглавление§ 443 I ist Anspruchsgrundlage, Rechtsfolge ein Garantieanspruch des Käufers gegen den Verkäufer oder den Dritten (Hersteller, Importeur), der die Garantie übernommen hat. Der Inhalt der Garantie richtet sich nach dem Garantievertrag, wonach sollte er sich auch sonst richten. § 443 I spricht zwar von Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie, hat aber keinen fassbaren Inhalt.
§ 443 II vermutet den Eintritt des Garantiefalls, wenn der Sachmangel während der Garantiefrist einer Haltbarkeitsgarantie auftritt. Der Garant muss die gesetzliche Vermutung widerlegen und das Gegenteil beweisen.
Die Herstellergarantie verpflichtet nur den Hersteller, nicht den Verkäufer, der nur aus § 437 haftet.