Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 29
2. Die juristische Methode der Falllösung 2.1 Die Reihenfolge der rechtlichen Prüfung
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Rechtsfälle handeln meist von Ansprüchen, schon in der Ausbildung und erst recht in der Prozesspraxis. Der Rechtsfall besteht aus einem – unstreitigen oder streitigen – Sachverhalt und wirft die Frage auf, wer was von wem verlangen darf. Ein Anspruch kann mehrere Rechtsgrundlagen haben, also prüft man sie alle, wegen der unterschiedlichen Reichweite und Stärke aber in folgender Reihenfolge:
- | Ansprüche aus Vertrag, entweder auf Vertragserfüllung oder auf Schadensersatz wegen Vertragsverletzung; |
- | Ansprüche aus vertragsähnlicher Beziehung nach §§ 122, 179, 683 und aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen nach §§ 280 I 1, 311 II; |
- | dingliche Ansprüche aus §§ 861 f., 985, 987 ff., 1007, 1004; |
- | Ansprüche aus unerlaubter Handlung und Gefährdungshaftung nach §§ 823 ff.; |
- | Bereicherungsansprüche nach §§ 812 ff. |
Der Vertrag steht deshalb an erster Stelle, weil er spezieller ist als das Gesetz und die gesetzlichen Ansprüche beschränken oder gar ausschließen kann. Der dingliche Anspruch ist oft stärker als der außervertragliche schuldrechtliche, der deliktische Anspruch stärker als der Bereicherungsanspruch.