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C. Die Zeit von 1987 bis heute
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Die folgende Entwicklung ist nicht mehr von umfassenden und langfristigen Vorhaben geprägt, vielmehr wird der Gesetzgeber zumeist reaktiv tätig, vor allem immer wieder zur Justizentlastung und zur „Bekämpfung“ bestimmter Erscheinungsformen der Kriminalität sowie zur Gestaltung von Einzelthemen. Im Folgenden wird versucht, die wichtigsten der zahlreichen Änderungen thematisch zu ordnen, wobei nicht selten mehrfache Zuordnungen möglich sind; der Übersicht halber werden zeitliche Unterteilungen nach je zwei bis drei Wahlperioden vorgenommen. Die leitenden Themen, die oft in mehreren Anläufen behandelt werden, sind:
1. | Modernisierung der Strafjustiz, dies in mehrerlei Hinsicht: – durch Anpassung an gewandelte Lebensumstände, insbesondere an den technischen Fortschritt, aber vor allem auch – durch Versuche zur Bewältigung gestiegener Arbeitsbelastung, d.h. Steigerung der Prozessökonomie zur Justizentlastung durch immer weitere Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens; |
2. | Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse, die der besseren „Verbrechensbekämpfung“ dienen soll, etwa dem technischen Fortschritt wie der Nutzung des Mobilfunks Rechnung trägt – sowie sonstige Maßnahmen zur „Verbrechensbekämpfung“; |
3. | Verbesserung der Rechtsstellung von Verfahrensbeteiligten, a) des Beschuldigten, durch Ausbau der Verteidigungsrechte, aber auch durch Erhöhung des Rechtsstaatsniveaus in Gestalt von Präzisierung der Eingriffsgrundlagen dort, wo die vorkonstitutionelle StPO lapidar oder lückenhaft blieb; – dies gilt insbesondere für die Anforderungen an Eingriffe in das Recht der informationellen Selbstbestimmung (Datenschutz); b) der Zeugen und c) des Verletzten/Opfers sowie |
4. | Anpassungen an europäisches Recht und Völkerrecht. |