Читать книгу Handbuch des Strafrechts - Manuel Ladiges - Страница 220
b) Rechtsstellung des Zeugen
Оглавление54
Als Begleitmaßnahme zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist das Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen vom 11. Dezember 2001[128] ergangen, da zuvor der Schutz solcher Zeugen auf unzureichender Rechtsgrundlage erfolgte, nämlich gestützt entweder auf die polizeirechtlichen Generalklauseln, den strafrechtlichen Notstand oder Verwaltungsrichtlinien.
55
Das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten wurde durch das StPOÄndG 2002[129] durch Wegfall der Beschränkung auf periodisch erscheinende Publikationen und Ausdehnung auf alle Informations- und Kommunikationsdienste angepasst (§ 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 StPO) und, mit Einschränkungen, auf selbst recherchiertes Material erweitert (§ 53 Abs. 2 S. 2 StPO). Später wurde das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO auf Lebenspartner und „verlobte Lebenspartner“ erstreckt.[130]