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IV. Die Entwicklung seit 2013

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In der 18. Legislaturperiode ist es zum ersten Mal in der Bundesrepublik zur Einsetzung einer mit Vertretern von Wissenschaft und Praxis besetzten „Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens“ gekommen.[167] Zwar wurde sie nicht wie die 50 Jahre zuvor geforderte „Große Strafprozesskommission“ mit der Aufgabe einer Gesamtreform betraut, sollte aber doch mehr als nur ad hoc-Korrekturen ersinnen. Die Ziele der Effektivierung und Steigerung der Praxistauglichkeit sollten durch weiterreichende Reformvorschläge im Sinne struktureller Verbesserungen erreicht werden; darauf beruhende Gesetzentwürfe sollten allerdings noch in der laufenden Legislaturperiode in Kraft treten, womit anspruchsvollere Reformvorhaben praktisch ausschieden.[168] Im Oktober 2015 hat die Kommission ihren Abschlussbericht vorgelegt mit einer Fülle von Detailvorschlägen,[169] von denen eine Reihe noch gegen Ende der Legislaturperiode umgesetzt wurden. Nicht aufgegriffen wurden Vorschläge zur Anwesenheit des Verteidigers bei der polizeilichen Vernehmung, zur Schaffung einer speziellen gesetzlichen Grundlage für den Einsatz von V-Personen, für ein ausdrückliches gesetzliches Verbot der Tatprovokation sowie die Anregung, die Einführung einer obligatorischen audiovisuellen Dokumentation der gesamten erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor dem LG und OLG zu prüfen. Insgesamt wurde die StPO bis zum Ende der Legislaturperiode durch 31 Gesetze geändert, wovon ein Teil auf sachlich gehaltlose Folgeänderungen entfiel.

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