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I. Die Entwicklung von 1987 bis 1998

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Sie zeigt anfangs durchaus die vom damaligen Bundesjustizminister in Aussicht gestellte Konsolidierungsphase.[77] Die Änderungen der 11. Legislaturperiode 1987 bis 1990 stellen sich überwiegend als Folgeänderungen aus anderen Rechtsgebieten dar,[78] z.B. die Änderungen der §§ 100a, 100b StPO infolge des PostStruktG[79] oder die Erweiterung des § 112a StPO auf Fälle des schweren Landfriedensbruchs infolge des StGBÄndG 1989,[80] das auch das zunächst bis Ende 1992 befristete Kronzeugengesetz enthielt[81].

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