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Rechtsformenneutralität

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Die wesentliche Neuerung des Rechnungslegungsrechts 2011 ist die Rechtsformenneutralität und damit die grundsätzlich einheitliche Regelung der Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung. Die bisherigen aktienrechtlichen Sondervorschriften (aOR 662-669, OR 697h) werden aufgehoben. Es war schwer verständlich, dass für die Einpersonen-Aktiengesellschaften mit einer gewerblichen Tätigkeit die gleichen Rechnungslegungsvorschriften anzuwenden waren wie für den Einzelabschluss einer grossen, nicht börsenkotierten (gemischten) industriellen Holdinggesellschaft.21

Jahresabschluss nach dem Schweizer Rechnungslegungsrecht

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