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2.3.3 Erleichterungen von der umfassenden Buchführungs- und Rechnungslegungspflicht

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Als grundlegende Erleichterung ist mit OR 957 II zur Entlastung der KMU für bestimmte Rechtsformen eine eingeschränkte Buchführung eingeführt worden und zwar eine einfache Buchhaltung, bestehend aus einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung mit Vermögensausweis.

Die Erleichterung für Mikrounternehmen durch Verzicht auf die zeitliche Abgrenzung beim Grundsatz der Periodisierung hat in der Praxis wegen der bescheidenen Zahl von betroffenen Gesellschaften nur geringe Auswirkungen, zumal die sachlichen Abgrenzungen vorzunehmen sind. Ebenfalls von geringer praktischer Bedeutung ist die Erleichterung, auf den Anhang zu verzichten, wenn die entsprechenden Angaben in der Bilanz und Erfolgsrechnung ausgewiesen werden (OR 959 III).

Jahresabschluss nach dem Schweizer Rechnungslegungsrecht

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