Читать книгу Jahresabschluss nach dem Schweizer Rechnungslegungsrecht - Marco Gehrig - Страница 36

2.7 Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung (GoB) 2.7.1 Bedeutung der Grundsätze

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Weder das bisherige Buchführungsrecht (aOR 957 I) von 1936 noch die modernere Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) von 2002 hielten fest, welche Anforderungen zu beachten sind, damit die Bücher ordnungsgemäss geführt sind. Deshalb sind Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung (kurz GoB) von der Lehre61 und Praxis62 entwickelt worden. Mit dem neuen Rechnungslegungsrecht hat der schweizerische Gesetzgeber diese erstmals auch gesetzlich verankert. Die Grundsätze stellen allgemeine Regeln dar, welche bei der Erfassung der Buchungstatsachen zu beachten sind. Sie weisen naturgemäss einen geringeren Konkretisierungsgrad auf und sind deshalb im Vergleich zu den gesetzlichen Einzelnormen auslegungsbedürftig.

Jahresabschluss nach dem Schweizer Rechnungslegungsrecht

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