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aa) Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)

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Als Reaktion auf die aggressiven Steuergestaltungen einiger global tätiger Konzerne hat die OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) zusammen mit den 20 größten Staaten (G 20) und diversen Entwicklungsländern eine Initiative zum koordinierten Ansatz gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen missbräuchliche Steuergestaltung ins Leben gerufen (BEPS-Initiative). Im Ergebnis sind im Rahmen der BEPS-Initiative 15 Handlungsfelder verabschiedet worden, die Vorlage für die nationalen (Steuer-) Gesetzgebungen der beteiligten Staaten sind und nun sukzessive in jeweils gültiges nationales Recht umgesetzt werden.

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Das BEPS-Projekt wurde mit dem Ziel initiiert, gegen den Steuerwettbewerb der Staaten untereinander vorzugehen und aggressive Steuerplanungen international tätiger Konzerne zukünftig zu verhindern. Leitgedanke dabei ist, jedem Staat seinen fairen steuerlichen Anteil am gesamten wirtschaftlichem Ergebnis internationaler Konzerne zu geben, aber auch zu verhindern, dass sich die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen verringert, die solche Steuergestaltungen nicht nutzen (können) und deswegen eine höhere Steuerlast tragen. Aus Sicht des Bundesfinanzministeriums betrifft dies vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. Zudem sei aus Sicht der deutschen Finanzverwaltung ganz grundsätzlich das Gebot der Steuergerechtigkeit betroffen, wenn einige wenige durch komplexe Konstruktionen ihre Steuerlast auf ein Minimum reduzieren und andere nach dem gesetzlichen Regelsteuersatz besteuert werden[13].

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Für global tätige Konzerne wie den Bertelsmann-Konzern stellen die verabschiedeten Maßnahmen bzgl. BEPS eine nicht zu unterschätzende Herausforderung im Hinblick auf die Unternehmensprozesse und die Organisation der steuerlichen Arbeit dar. Zum Einen ergeben sich durch die BEPS-Initiative eine Vielzahl neuer Steuergesetze sowie insbesondere durch das sog. Country-by-Country-Reporting (CbCR) und die verpflichtende Erstellung einer konzernweiten Verrechnungspreisdokumentation eine bis dahin nicht dagewesene Transparenz der Steuerdaten. Im Rahmen des CbCR sind der Finanzbehörde der obersten Gesellschaft eines Konzerns künftig Informationen und quantitative Daten aufgerissen nach allen Ländern der operativen Geschäftstätigkeit zu melden. Die teilnehmenden Staaten haben das Recht, das CbCR von der Finanzbehörde, bei der das CbCR eingereicht wurde, einzusehen. In Deutschland wurde das BEPS-Maßnahmenpaket im Dezember 2016 im sog. BEPS-Umsetzungsgesetz[14] eingeführt.

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Ungeachtet der Vorteilhaftigkeit dieser Transparenzmaßnahmen für die Finanzbehörden, ergibt sich für global tätige Unternehmen die herausfordernde Notwendigkeit, die Integrität und Abstimmbarkeit der Daten für alle Tochtergesellschaften weltweit sicherzustellen. Dies ist ausschließlich durch eine zentrale Organisation – gesteuert von der Konzernsteuerabteilung – realisierbar.[15] Der Bertelsmann-Konzern hat bedingt durch die neue BEPS-Thematik eine eigene Organisationseinheit innerhalb der internationalen Steuerabteilung der Konzernsteuerabteilung geschaffen, die die zentrale Steuerung und konzernweite Implementierung dieses Themas sicherstellt.

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Zum Anderen ergeben sich durch BEPS neue Formen und eine neue Dimension der Zusammenarbeit und des Austauschs der Finanzbehörden der beteiligten Länder untereinander. Um die damit verbundene gestiegene Häufigkeit von inhaltlichen Anfragen und Prüfungen seitens der Finanzbehörden konzernweit zu handhaben, ist eine zwingende Einbettung der BEPS-Thematik sowie entsprechender organisatorischer und Kontrollmaßnahmen in das Tax Compliance-System unerlässlich.

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