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bb) Organisation des Gesamtprozesses und relevante Schnittstellen-Abteilungen

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Da das Zeitfenster für die Ermittlung des Steuern im Rahmen der Jahres-, Quartals- und Konzernabschlüsse in der Regel sehr knapp ist, liegt der Fokus auf einer größtmöglichen zentralen Vorgabe von organisatorischen und fachlichen Arbeitsanweisungen sowie einer weitestgehenden Digitalisierung der Abläufe und Datenströme zur Ermittlung laufender und latenter Steuern. Gleichzeitig muss auch der gesamte Prozess des Group Tax Reporting in ein internes Kontrollsystem eingebettet werden, damit Unregelmäßigkeiten bei der Ermittlung der Steuerpositionen und Anhangangaben durch Reviewprozesse erkannt und behoben werden können.

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Dabei ist zu beachten, dass die Zielsetzung des Group Tax Reporting zum Einen eine Qualitätssicherungsfunktion ist (detektive Aufgabe) und zum Anderen ein aktives Management der Steuern i.S.d. Schaffung einer Informationsbasis zur Steuerplanung und –gestaltung ermöglichen soll (präventive und wertstiftende Funktion). Neben der systematischen Aufbereitung und Aggregation hinsichtlich der im Konzernabschluss ermittelten Steuern (quantitatives Reporting) steht auch die Abfrage qualitativer Informationen von den Konzerngesellschaften im Vordergrund, um dadurch weiterführende Informationen z.B. über den steuerlichen Veranlagungsstatus der Konzerneinheiten und deren steuerliche Risiken einzuholen.

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Vor dem Hintergrund der großen Rolle des Group Tax Reporting für das aktive Management der Steuern und die Sicherstellung von deren zutreffender Ermittlung im Rahmen der Jahres- und Konzernabschlüsse, ist die Konzernsteuerabteilung für die meisten der zuvor beschriebenen Aufgaben im Bereich Group Tax Reporting verantwortlich. Auch zeigt sich in der Praxis eine zunehmende Bedeutung des steuerlichen Wissens für die Klärung von Tax Accounting Fragestellungen, so dass zwangsläufig viele Informationen von der Steuerabteilung selbst bereitgestellt werden müssen.

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Klassischerweise ist die Ermittlung der laufenden und latenten Steuern auf Einzelgesellschaftsebene in den Ländern, in denen ein Teil der Konzernsteuerabteilung vorhanden ist, im Zuständigkeitsbereich des Bereichs Steuern. Für die Länder ohne physische Präsenz der Konzernsteuerabteilung ist überwiegend das Rechnungswesen der einzelnen Konzerneinheiten für die Ermittlung der Steuern nach entsprechend auf die lokalen Steuerbesonderheiten angepassten Berechnungsformaten zuständig. Hier übt die Konzernsteuerabteilung eine zentrale Richtlinien- und Monitoringkompetenz aus, indem die Konzernsteuerabteilung in steuerbilanzielle Fragestellungen der Konzerneinheiten eingebunden wird und den zentralen Review der berichteten Steuern auf Einzelgesellschaftsebene durchführt. Der Reviewprozess der Steuern der Konzerngesellschaften erfolgt durch die Konzernsteuerabteilung unter Berücksichtigung von Wesentlichkeiten der einzelnen Länder für den Gesamtkonzern und unter Einbindung des Organisationsbereichs „International Tax“ (International Tax Manager). Das Gesamtergebnis des Reviews wird in einem quartalsweisen Bericht zusammengeführt, der auch Grundlage für die Abschlussgespräche mit dem Finanzvorstand sowie den Konzernabschlussprüfern bildet.

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Die Ermittlung der Steuern auf Konsolidierungsarbeiten einschließlich der Überleitung der Steuerpositionen für Zwecke der Zwischenabschlüsse nach IAS 34 sowie die Erstellung der Konzernanhangangaben erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungswesen und der Konzernsteuerabteilung. In der Praxis empfiehlt es sich, die Aufteilung der Teilaufgabenbereiche zwischen dem Rechnungswesen und der Steuerabteilung zu dokumentieren und von beiden Bereichen freigeben zu lassen. Die Aufteilung der Teilbereiche sollte idealerweise auch einen gegenseitigen Vier-Augen-Review zwischen den beiden Bereichen i.S.d. IKS beinhalten.

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Die externe steuerliche Berichterstattung und das interne steuerliche Berichtswesen werden von der Konzernsteuerabteilung erstellt und bilden die Grundlage für die explizit zu Steuern eingerichteten Abschlussgespräche mit dem Finanzvorstand und den Abschlussprüfern (externe steuerliche Berichterstattung) sowie den Teilprozess der strategischen Steuerplanung (internes steuerliches Berichtswesen).

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