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c) Risikofaktoren

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Ein weiteres Hilfsmittel der Betriebsprüfungs–Sachgebietsleiter bei der Erstellung der Prüfungspläne sind zum einen sog. Risikomerker, die in manchen Bundesländern manuell im Datenbestand der Steuerpflichtigen gesetzt werden können. Grundlage ist die persönliche Beurteilung des Sachbearbeiters, weswegen diese Risikomerker intern auch als „Bauchmerker“ ironisiert werden. Sie sind folglich meist sehr subjektiv.

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Zum Teil werden Risikofaktoren aber auch aus objektiven Kriterien gewonnen. Regelmäßig ist nicht nur ein einziges Kriterium entscheidend, sondern meist führt die Zusammenschau verschiedener Umstände zur Entscheidung der Prüfungswürdigkeit. Solche Kriterien können sein (in zufälliger Reihenfolge):

stark schwankende Umsätze und/oder stark schwankende Gewinne in mehreren aufeinander folgenden Jahren bei gleichbleibendem Geschäftsmodell;
Verprobungsergebnisse im äußeren Betriebsvergleich (etwa sehr niedrige Aufschlagsätze, erheblich unter den amtlichen Richtsätzen[21]);
Vorliegen von Kontrollmaterial oder von Anzeigen, das oder die nicht ohne weiteres als irrelevant eingestuft werden können;
Verluste über mehrere Jahre;
Steuerfahndungsprüfung in den Vorjahren mit hohen Mehrergebnissen;
Erkenntnisse aus der Prüffeldarbeit einer Steueraufsichtsstelle (vgl. Rn. 34);
Umwandlungen, Verschmelzungen oder Gesellschafterwechsel, auch mit umfangreichen Übertragungen von Einzelwirtschaftsgütern;
größere Entnahmen von Wirtschaftsgütern, insbesondere wenn diese anschließend aus dem Privatvermögen veräußert werden;
Betriebsaufgabe bzw. Veräußerung, auch wenn Teilbetriebe hiervon betroffen sind;
hohe Rückstellungen ohne erkennbaren oder ohne nachvollziehbaren Grund;
hoher Erhaltungsaufwand insbesondere bei Grundstücken;
hohe Teilwertabschreibungen von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens;
Darlehen von Angehörigen oder aus schwer nachvollziehbaren Quellen (Ausland);
Fehlerträchtige steuerliche Verhältnisse wie etwa umfangreiche Auslandsbeziehungen zu bestimmten, als grundverdächtig eingestuften Staaten und Territorien (die „üblichen Verdächtigen“ in der Karibik, aber auch in Europa – Andorra, Liechtenstein, San Marino, Gibraltar, Isle of Man, Guernsey, Jersey etc.);
Bilanzpositionen oder Ansätze in der Gewinn- und Verlustrechnung, deren Bedeutung nicht unmittelbar aus sich selbst klar wird;
diese Auflistung soll nur beispielhaft sein und kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
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