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Vorwort
Das vorliegende Lehr- und Lernbuch bietet den zivilrechtlichen Stoff, der im ersten Studienjahr vermittelt zu werden pflegt. Dazu gehören nicht nur die wichtigsten Teile des Allgemeinen Teils des BGB, sondern auch grundlegende Informationen über das gesamte System des zivilrechtlichen Schutzes wie das Deliktsrecht, Bereicherungsrecht und die negatorischen Ansprüche. Einbezogen sind ferner die studienwichtigen Teile des allgemeinen Schuldrechts und Grundzüge des Kaufrechts. Aus dem Sachenrecht werden die Kenntnisse vermittelt, die zum Begreifen der rechtsgeschäftlichen Abläufe erforderlich sind.
Den Aufbau betreffend setzt die Darstellung nicht mit Spezialitäten ein, sondern mit einer Hinführung zu Ziel, Grundlagen, Mittel und Arbeitsweise des bürgerlichen Rechts. Das Buch will auch juristische Allgemeinbildung vermitteln, mit ihr auch das argumentative Rüstzeug, das über die ersten Semester hinausweist. Die Darstellung der im Zivilrecht allgemein geschützten Rechte und Rechtsgüter ist der Erörterung des Vertragsrechts vorangestellt, weil dessen Probleme nach Überzeugung der Verfasser auf diese Weise besser zu verstehen sind. Das hindert nicht, beim Studium des Buches die Teile in anderer Reihenfolge zu lesen – ohnehin wird ein gewisses Hin- und Herwandern zwischen den Teilen nicht ausbleiben, weil im Zivilrecht alles mit allem zusammenhängt.
Aufs Ganze gesehen geht es uns darum, nicht nur Informationen zu vermitteln, sondern auch das Verständnis für die grundlegenden Probleme des Zivilrechts zu wecken: Es gilt, nicht nur zu lernen, sondern auch zu begreifen. Zugleich sollen die Nutzerinnen und Nutzer auch in die Technik der zivilrechtlichen Falllösung eingeführt werden; daher ist über weite Strecken eine induktive, von Fällen ausgehende Darstellungsweise gewählt.
Die Neuauflage bringt das Buch auf den Stand vom Sommer 2016. Parallel zu diesem Lehrbuch erscheint von denselben Verfassern das Übungsbuch „Falltraining im Zivilrecht 1“, nunmehr in 6. Auflage; ein zweiter Band des Falltrainings liegt in 2. Auflage vor. Auf die zur Vertiefung des Gelesenen geeigneten Fälle aus den Falltrainingsbüchern wird in diesem Lehrbuch jeweils hingewiesen (→).
Den Nutzern der „Einführung in das Zivilrecht“ wünschen wir Freude und Gewinn.
Regensburg, im Juli 2016
Dieter Schwab Martin Löhnig