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d) Vorgaben der Unternehmensorganisationspflichten und Garantenpflichten
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Eine weitere Quelle für die Konkretisierung der Compliance-Pflicht ist die Rechtsprechung zu den sog. Unternehmensorganisationspflichten. Die Gerichte haben auf der Basis deliktsrechtlicher Verkehrssicherungs- und Organisationspflichten sowie strafrechtlicher Garantenpflichten167 umfangreiche Anforderungen entwickelt, für deren Verletzung die Unternehmen (sowie unter bestimmten Umständen auch die Geschäftsleiter persönlich) haften.168 In einer umfangreichen Kasuistik wurden zahlreiche Organisationspflichten statuiert: Hierzu zählen u.a. Pflichten zu ordnungsgemäßer Betriebsorganisation, Informationsversorgung, Risikosteuerung, Delegation, Instruktion, Überwachung und Kontrolle sowie Dokumentation.169