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a) Fokussierung auf effektive Compliance-Maßnahmen

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Im Hinblick auf das Ziel einer systematischen Prävention von Regelverletzungen und Fehlverhalten208 reicht die Organisationsaufgabe der Compliance über die bloße Einführung von Regeln und Richtlinien hinaus. Denn wie oben ausgeführt, kommt es nach den Vorgaben aktueller Rechtsprechung und Gesetzgebung entscheidend darauf an, ob die Compliance-Maßnahmen wirksam sind, also tatsächlich funktionieren.209 Zwar führte der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 9.5.2017 als obiter dictum aus, für die Bemessung der Geldbuße sei auch von Bedeutung, „inwieweit das Unternehmen seiner Pflicht, Rechtsverletzungen aus der Sphäre des Unternehmens zu unterbinden, genügt und ein effizientes Compliance Management installiert hat, das auf die Vermeidung von Rechtsverstößen ausgelegt sein muss“.210 Allerdings wird diese Anforderung hier nicht näher konkretisiert. Im Zusammenhang der Entscheidungsbegründung und weiteren Stellungnahmen211 ist denkbar, dass der BGH die Begriffe „effizient“ und „effektiv“ an dieser Stelle nicht näher differenziert hat.212 Im Hinblick auf die maßgebliche Anforderung, dass das Compliance Management auf die Vermeidung von Rechtsverstößen ausgelegt sein muss, erscheint folgende Definition empfehlenswert213: Unter Effizienz wird die Beurteilung der Beziehung zwischen erbrachter Leistung und Ressourceneinsatz verstanden, während Effektivität die Beurteilung der Zielerreichung beschreibt, also in welchem Ausmaß die geplanten Ziele auch tatsächlich erreicht worden sind.214 Diese Beurteilung, inwieweit die gesetzten Ziele erreichbar sind, dürfte auch für das Compliance Management entscheidend sein, da dessen Zweck in der (bestmöglichen) Vermeidung von Regelverletzungen besteht.215 Für eine positive Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen durch Gerichte und Behörden kommt es stets darauf an, dass die Compliance Maßnahmen tatsächlich „gelebt“, also konsequent angewandt und regelmäßig aktualisiert werden.216 Nur so kann das Compliance Management seinen primären Zweck einer bestmöglichen Vermeidung von Rechtsverstößen erfüllen und erscheint nicht nur als bloßes Lippenbekenntnis.217 Nur ein effektives Compliance Management kann auch die weiteren intendierten Vorteile erreichen, namentlich den Schutz von Unternehmen, Geschäftsleitung und Mitarbeitern, die Sicherung der Reputation des Unternehmens, die rechtssichere Gründung und Gestaltung von Geschäftsmodellen sowie verbesserte Verteidigungsmöglichkeiten in Fällen von „Non-Compliance“.218

Compliance Management im Unternehmen

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