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b) Wahl eines unternehmensspezifischen Organisationsmodells
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Entsprechend der Vielfalt unternehmerischer Aktivitäten gibt es für Compliance Management ganz unterschiedliche Organisationsmodelle.219 In kleineren und mittelständischen Unternehmen wird die Compliance-Verantwortung meist vom Inhaber bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer selbst wahrgenommen (soweit die betreffenden Personen die Notwendigkeit von Compliance Management erkannt haben),220 oder die Verantwortlichen beauftragen externe Anbieter (wie Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer) mit der Ausführung von Compliance-Aufgaben.221 Dagegen sind in größeren Unternehmen häufig nachgeordnete Unternehmenseinheiten wie die Rechtsabteilung, das Risikomanagement oder die Interne Revision mit Compliance-Aufgaben betraut. In großen Unternehmen und Konzernen werden bestimmte Compliance-Aufgaben oft einem zentralen „Chief Compliance Officer (CCO)“ zugewiesen, welcher dann bestimmte Compliance-Aufgaben an weitere Compliance Officer in den einzelnen Geschäftseinheiten delegiert.222 In dem – ebenfalls in größeren Unternehmen zu findenden – Modell einer sog. Matrix-Organisation wird die Compliance-Funktion durch ein besonderes Gremium (z.B. durch ein sog. „Compliance Committee“) koordiniert, dem die Repräsentanten anderer Unternehmenseinheiten wie etwa Rechtsabteilung, Revision, Finanzen, Personalabteilung sowie die Fachbereiche angehören.223 Mit Ausnahme spezialgesetzlicher Organisationserfordernisse liegt die Ausgestaltung der organisatorischen Einzelheiten im Handlungsermessen der Geschäftsleiter.224 Entscheidend ist jeweils die genaue Abstimmung der Compliance-Maßnahmen auf die individuelle Unternehmenssituation und die Anpassung an die jeweils verfolgte Unternehmensstrategie.