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cc) Entwicklung von Risikosteuerungsmaßnahmen
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Nach der Analyse und Bewertung der Rechts- und Compliance-Risiken folgt die Konzeption von Maßnahmen der Risikosteuerung, die sich nach dem jeweiligen Risiko richten. So kann die Analyse im Ergebnis etwa zu einer Risikovermeidungsmaßnahme dahingehend führen, dass sich das Unternehmen aus einem bestimmten Markt vollständig zurückzieht bzw. einen bestimmten neuen Markt gar nicht betritt.241 Andere – weniger radikale – Risikosteuerungsmaßnahmen betreffen die Konzeption spezifischer Schulungen zur Risikovermeidung (etwa im Zusammenhang mit Vertriebsstrukturen). Dabei kann ein zuvor erstelltes Rechtspflichten-Verzeichnis als Ausgangspunkt für spezielle Schulungsmaßnahmen dienen, mit denen die Unternehmensangehörigen hinsichtlich relevanter Rechts- und Compliance-Risiken in ihren Einheiten sensibilisiert und geschult werden.242
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Im Hinblick auf ein integriertes und effektives Integritäts- und Compliance Management ist bei Konzeption und Durchführung passender Risikosteuerungsmaßnahmen die aktive Einbeziehung von Führungskräften und Mitarbeitern der relevanten Fachabteilungen und Unternehmenseinheiten wünschenswert – diese kennen regelmäßig das Risikoprofil ihrer Umgebung und können als „Process Owner“243 ihrer Geschäftsabläufe wertvolle Hinweise zur Risikosteuerung geben. Zudem kann durch die aktive Einbeziehung der Geschäftseinheiten die Akzeptanz von Compliance Management erhöht werden, denn zur Vermeidung von Compliance-Risiken ist eine Compliance-Kultur erforderlich, in der ein entsprechendes Risikoverhalten nicht toleriert wird.244