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e) Beispiele von Leitfäden anderer Rechtsordnungen
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Für international tätige Unternehmen können sich weitere Anforderungen und Vorgaben für erforderliche Compliance-Maßnahmen auch aus anderen Rechtsordnungen ergeben.170 Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit führt insofern zu einer Risiko- und Komplexitätserhöhung in Bezug auf das Compliance Management. So sind häufig besondere Vorgaben zu beachten, etwa beim Export von Gütern171 oder bei jeder Übermittlung personenbezogener Daten.172 Ein zusätzliches Risiko ist die extraterritoriale Geltung ausländischer Gesetze für inländische Unternehmen, die schon bei einer geringfügigen Geschäftsverbindung mit einer anderen Rechtsordnung eintreten kann.173