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aa) UK Bribery Act (Vereinigtes Königreich)
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Ein Beispiel bietet der UK Bribery Act,174 dessen Strafandrohung für Korruptionsdelikte sich auf alle Unternehmen erstreckt, die im Vereinigten Königreich geschäftstätig sind.175 Erfasst werden durch seinen weiten Anwendungsbereich auch zahlreiche deutsche Unternehmen mit relevanter Geschäftsbeziehung. Allerdings zeigt das Beispiel des britischen Korruptionsstrafgesetzes, dass Unternehmen und Verbände auch bestimmten Leitlinien und Empfehlungen der Behörden für die Ausgestaltung ihrer Compliance-Maßnahmen nutzen können. So können die betroffenen Unternehmen einer Sanktion nach dem UK Bribery Act dann entgehen, wenn sie die Umsetzung angemessener Vorkehrungen (adequate procedures) zur Korruptionsverhinderung nachweisen.176 Als angemessene Maßnahmen gelten nach der „Guidance“ des „Ministry of Justice“177 ein eindeutiges Bekenntnis der Unternehmensleitung zur Korruptionsbekämpfung, die unternehmensweite Einführung von Antikorruptionsmaßnahmen, effektive Risikomanagement-Prozesse sowie die fortlaufende Prüfung des Korruptionsrisikos.178