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Liechtenstein und die Schweiz sind, zusammen mit Norwegen und Island, Mitglieder der EFTA (European Free Trade Association). Durch die EFTA-Konventionen richteten die Vertragsstaaten untereinander eine Freihandelszone im Sinne des GATT22 ein. Der Gründungstext der EFTA aus dem Jahr 1960 wurde durch das Vaduzer Übereinkommen vom 21.6.2001 grundlegend erneuert.23 Ziel war es, das Verhältnis der EFTA-Vertragsstaaten untereinander weiterzuentwickeln, so dass es dem Integrationsstand entspricht, den die Schweiz durch die vielen bilateralen Verträge mit der EU (siehe unten Rn. 25) im Verhältnis zu den EU-Mitgliedstaaten verwirklich hat. Die EFTA ist jedoch anders als die EU keine Zollunion – zum Unterschied zum EWR (siehe unten Rn. 25). Die Vertragsstaaten haben aber die EFTA genutzt, um gemeinschaftliche Freihandelsabkommen mit Drittstaaten auszuhandeln.24 Im Zuge der Diskussionen um den Brexit wurde der Gedanke eines Wiedereintrittes von Großbritannien besprochen (1970 war Großbritannien in die EG übergetreten). Dies bleibt vermutlich jedoch ein Gedankenspiel, da die Regierung des Vereinigten Königreichs der EFTA signalisiert hatte, sich nicht für einen Beitritt zu bewerben.25 Nichtsdestotrotz stehen die EFTA Staaten im Austausch mit Großbritannien, um Regelungslücken nach dem vollzogenen Brexit zu schließen.

Internationales Kauf-, Liefer- und Vertriebsrecht

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