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d) EWR

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Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) vom 2.5.1992 umspannt die EU-Mitgliedstaaten und Liechtenstein sowie Island und Norwegen. Der EWR wurde geschaffen, um den Staaten der EFTA, für die eine Vollmitgliedschaft in der EU (noch) nicht erfolgen sollte, eine weitgehende Teilnahme am EU-Binnenmarkt zu ermöglichen.51 Die Schweiz ist dem EWR-Abkommen nicht beigetreten, obwohl sie Mitgliedstaat der EFTA ist (siehe oben zu den Freihandelszonen in Rn. 16). Die Schweiz hat seit dem Freihandelsabkommen von 1972 aber etwa 120 sektorspezifische internationale Verträge mit der EU abgeschlossen.52 Die Schweiz gehört also nicht zum EWR – auch wenn das öfter einmal fälschlicherweise angenommen wird, obwohl die Schweiz der EFTA angehört und mit dem Lugano-Übereinkommen (LuGÜ – siehe unten Rn. 326) ein zivilprozessuales Abkommen mit der Europäischen Union, Norwegen und Island abgeschlossen hat.

Internationales Kauf-, Liefer- und Vertriebsrecht

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