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II. „Soft Law“ 1. Modellgesetze, Principles und internationale Organisationen
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Obwohl hier als „Soft Law“ bezeichnet, werden von den genannten Institutionen auch völkerrechtliche Verträge „verwaltet“, die verbindlich sind, wenn sie ausreichend viele Länder unterzeichnet und ratifiziert haben (wie z.B. das UN-Kaufrechtsabkommen – CISG, das New Yorker Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen von 1958 oder verschiedene Haager Konventionen).