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2 Organisatorische Bestimmungen

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Wenn nach den organisatorischen Bestimmungen gefragt wird, so genügt es nicht, einen kurzen Abriss über die entsprechenden Paragrafen innerhalb der jeweiligen Instruktionen zu geben. Zwar soll das Augenmerk hauptsächlich auf ausgewählte Themen gerichtet werden, die in den Instruktionen als bedeutsam zu betrachten sind. Unter dem Begriff des formal-normativen Polizeisystems ist aber explizit nicht ein plakativ publiziertes Polizistenregelwerk zu verstehen. Dieses formale Organisationssystem ist zu umfassend, um anhand einer 16-seitigen Instruktion wie derjenigen von 1840 abgedeckt zu werden. Deshalb müssen die Instruktionsverfügungen den dazu passenden (Alltags-)Korrespondenzen zwischen den Landjägern und dem Leitungsgremium gegenübergestellt werden. Dabei sind es vor allem die Routineentscheidungen in den Führungsetagen, denen eine grosse Bedeutung beigemessen wird. Mit Routineentscheidungen sind ausdrücklich und selbstredend keine Einzelfälle gemeint. Im Folgenden werden die zu untersuchenden organisatorischen Bestimmungen nach thematischen Gesichtspunkten durchschritten.


6 Chur, vor 1835. Aquatinta von D. A. Schmid, C. Burkhardt. Im Vordergrund das kantonale Gefängnis mit dem Sennhofturm, im Hintergrund vor der Martinskirche und mit sieben Mansardenfenstern der Untere Spaniöl, die Wohnstätte des Verhörrichters und Polizeidirektors Baron Heinrich de Mont.



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