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Box 4: Beispiele für nichtfalsifizierbare Aussagen

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Das Falsifikationsprinzip nach Popper (2005) fordert, dass wissenschaftliche Aussagen grundsätzlich widerlegbar (falsifizierbar) sein müssen. Im Folgenden finden sich einige Beispiele von Aussagen, die dieses Prinzip verletzen.

• Aussagen, die immer wahr sind (Tautologien): z. B. »Aggressive Menschen neigen zu aggressivem Verhalten«. Diese Aussage beruht auf einem Zirkelschluss, da wir Menschen, die zu aggressivem Verhalten neigen, als »aggressiv« bezeichnen, wodurch das Gefolgerte (»… neigen zu aggressivem Verhalten«) bereits in der Bezeichnung enthalten ist.

• Aussagen, die Teil und Gegenteilin sich vereinigen: z. B. »Frustration löst Aggression oder ein anderes Verhalten aus«. Solche Aussagen können nicht widerlegt (falsifiziert) werden, da alle Ereignisse, die auftreten können, als Bestätigung (Verifikation) interpretiert werden können.

• Aussagen, die eine »Es gibt«- oder »Es kann«-Form aufweisen: z. B. »Es gibt Kinder, die niemals weinen«. Eine solche Aussage (eine sog. Existenzaussage) könnte man nur falsifizieren, indem man alle Kinder untersucht und dabei kein einziges findet, das niemals weint. Dasselbe gilt für Kann-Aussagen wie z. B. »Zigarettenkonsum kann einen Herzinfarkt auslösen«.

• Aussagen, bei denen die begriffliche Präzision fehlt: z. B. »Alle Menschen sind von Natur aus gut«. Auch diese Aussage ist kaum widerlegbar, da die Bezeichnungen »Natur« und »gut« so ungenau sind, dass widersprechende Beobachtungen nur schwer zu definieren sind.

• Aussagen, die metaphysische Begriffe verwenden: z. B. »Menschen, die sündigen, kommen in die Hölle«. Da der Begriff »Hölle« keinen empirischen Bezug aufweist, also weder beobachtbar noch messbar ist, sind auch solche Aussagen prinzipiell nicht falsifizierbar.

(vgl. Bortz & Döring, 2006)

Forschungsmethoden und Statistik für die Soziale Arbeit

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