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a) Einführung
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Nichtdeutschen Straftätern drohen, zusätzlich zur Verurteilung, ausländerrechtliche Konsequenzen. In der Regel wird die Ausländerbehörde nach Rechtskraft eines gegen den Mandanten ergangenen Strafurteils, anhand einer Gefahrenprognose über eine etwaige Ausweisung des Verurteilten entscheiden.
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Für die Betroffenen wiegt die Angst des Landes verwiesen zu werden meist schwerer, als die Sorge vor der eigentlich verhängten Strafe.
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Es ist daher unerlässlich, den Mandanten von Beginn des Strafverfahrens an über mögliche ausländerrechtliche Konsequenzen aufzuklären. Auch muss der Verteidiger bei der Festlegung seiner Verteidigungsstrategie stets deren Auswirkungen auf ein sich anschließendes ausländerrechtliches Verfahren im Auge behalten.