Читать книгу AnwaltFormulare Strafrecht - Matthias Klein - Страница 124
На сайте Литреса книга снята с продажи.
aa) Inhaftierung und scheidungsrelevante Trennung
Оглавление303
Die räumliche Trennung der Ehegatten durch eine Inhaftierung bedingt nicht automatisch eine scheidungsrelevante Trennung. Diese tritt gemäß § 1567 BGB erst ein, wenn
| – | keine häusliche Gemeinschaft mehr vorhanden ist |
| – | und ein Ehegatte sie erkennbar nicht mehr herstellen will. |
304
Um den Nachweis des Getrenntlebens im Ehescheidungsverfahren zu führen, bedarf es einer nachweisbar zugegangenen Willenserklärung des trennungswilligen Ehegatten, durch die dieser zu erkennen gibt, dass
| – | er die eheliche Lebensgemeinschaft aufhebt und (nach der Haftentlassung) nicht wiederherstellen und |
| – | bisher geleistete Versorgungsleistungen nicht weiter erbringen will und wird. |
305
Bereits mit Haftantritt können, ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung, die Voraussetzungen für das Vorliegen der Trennungszeit geschaffen werden.