Читать книгу AnwaltFormulare Strafrecht - Matthias Klein - Страница 498
b) Kontakt zum (Mit-)Verteidiger
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Hat der Mandant bereits vor der eigenen Beauftragung einen Kollegen mandatiert, so ist dieser jedenfalls zu seinen bisherigen Tätigkeiten zu befragen. Oftmals lassen sich dabei wertvolle Informationen gewinnen, so über bereits stattgefundene Gespräche mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, die nicht in der Ermittlungsakte dokumentiert sind.