Читать книгу Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB - Maximilian Menn - Страница 28
II. Voraussetzungen des wirtschaftlichen Wettbewerbs und Aufgabe des Wettbewerbsrechts
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Wichtigste Grundvoraussetzung für das Entstehen von Konkurrenz und damit Wettbewerb auf dem Markt ist die Gewährleistung unternehmerischer Betätigungsfreiheit.[12] Dazu ist eine Rechtsordnung erforderlich, die den Marktteilnehmern Eigentums- und Verfügungsrechte zuspricht, ihnen durch die Gewerbefreiheit die Marktteilnahme ermöglicht, durch die Vertragsfreiheit die Wahl der Vertragspartner überlässt, die ein funktionsfähiges Währungs- und Bankensystem etabliert und schließlich den Wettbewerb vor Beschränkungen schützt.[13] Die dafür notwendigen Regeln gilt es durch Gesetz und Gewohnheit zu bestimmen.[14]
Die Gewährleistung dieser Voraussetzungen allein genügt jedoch nicht. Wettbewerber müssen nicht nur fähig sein, am Wirtschaftsprozess teilzunehmen, sondern auch gewillt sein, sich wettbewerbsmäßig zu verhalten und die Konkurrenz zu anderen Marktteilnehmern zu suchen.[15] Dazu muss sowohl auf Anbieter- als auch auf Nachfragerseite ein Maximum von Transparenz auf den Märkten bestehen, damit eine freie Entscheidungsfindung ermöglicht wird. Des Weiteren müssen die Teilnehmer über die notwendigen technischen und finanziellen Ressourcen verfügen, um neue Produkte am Markt zu etablieren oder auch um die vorhandenen entsprechend verwerten zu können.[16] Auch dürfen für Wettbewerber keine zu hohen Markteintritts- oder auch Austrittschranken bestehen. Schließlich müssen die Freiheit und Neutralität eines sich rechtstreu verhaltenden Mitbewerbers gewährleistet werden.[17]
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Aufgabe des Wettbewerbsrechts ist es also, das Funktionieren des Wettbewerbs in seiner Gesamtheit durch Regeln sicher zu stellen. Dahinter steht der Gedanke, dass für die marktwirtschaftliche Gesellschaftsordnung das Funktionieren eines auf dem Leistungsprinzip[18] beruhenden Wettbewerbs sowie das Bewusstsein in der Bevölkerung von der Rationalität und Offenheit des Marktes schlichtweg konstituierend sind.[19] Sind die Grundvoraussetzungen für das Entstehen des wirtschaftlichen Wettbewerbs vorhanden, kann dieser seine wettbewerbspolitischen und ökonomischen Funktionen entfalten.
Teil 2 Grundsätzliche Erwägungen › B › III. Funktionen des wirtschaftlichen Wettbewerbs