Читать книгу Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB - Maximilian Menn - Страница 40

1. Auswirkungen auf den Wettbewerbsprozess als solchen

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Zunächst einmal ist festzustellen, dass sich Bestechungszahlungen in unterschiedlicher Weise auf den Wettbewerbsprozess auswirken. Die Auswirkungen von Bestechungszahlungen betreffen meist sämtliche der oben angesprochenen Wettbewerbsfunktionen.[39] So bestimmt sich die Entscheidung über den Bezug eines Produkts im oben geschilderten Fall einer Bestechungszahlung nicht mehr nach den Regeln des Wettbewerbs und einem funktionsfähigen Preismechanismus, sondern primär nach eigennützigen Motiven, die mit dem Erhalt des Vorteils verbunden sind.[40] Die Regeln des Wettbewerbs werden damit in seiner Gesamtheit unterlaufen. Der Markt ist nicht mehr transparent, aus ökonomischer Sicht werden Produktion und Vertrieb nicht mehr an die Knappheit der Güter angepasst und so wird die Anpassungsfunktion des Wettbewerbs beeinflusst. Da der Gewinn nicht mehr an die Fähigkeit zur Erstellung des besten Angebots geknüpft ist, technische Neuerungen und Verbesserungen vom Markt nicht mehr honoriert werden und sich schließlich auch unproduktive Unternehmen am Markt behaupten können, sind ferner Verteilungs-, Fortschritts- sowie Auslesefunktion des wirtschaftlichen Wettbewerbs beeinträchtigt. Die Auswirkungen auf den Wettbewerbsprozess und dessen Funktionen stellen sich hier als logische Konsequenz der Zahlung von Bestechungsgeldern dar. Eines empirischen Beleges bedarf es hierzu nicht.

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Auch die strafrechtliche Fachliteratur erkennt – in Übereinstimmung mit der ökonomischen Betrachtungsweise – die oben festgestellten Beeinträchtigungen der Wettbewerbsfunktionen an. So wird als Folge der Wirtschaftskorruption vor allem das Entstehen von Wettbewerbsverzerrungen genannt.[41] An die Stelle des Leistungskriteriums bei der Wahl eines Produkts oder einer Dienstleistung trete eine finanzielle oder andersartige ungerechtfertigte Leistung.[42] Zudem entfalle der Anreiz seitens der Hersteller zur Verbesserung der Ware, da nicht mehr die Produktparameter, sondern die Summe des gezahlten Schmiergelds über den Absatzerfolg entscheiden würde.[43] Schließlich führe die Notwendigkeit der Finanzierung von Bestechungszahlungen auch zu Preiserhöhungen sowie Qualitätseinbußen der Ware.[44] Zusammenfassend stellt etwa Pfefferle fest, dass im Ergebnis ein schlechteres Produkt zu einem höheren Preis in den Wirtschaftskreislauf gerate, was wiederum zu einer Schadensverlagerung auf den Endkunden führe und so das gesamtwirtschaftliche System des fairen Wettbewerbs beschädige und zugleich das „bessere“ Unternehmen benachteilige.[45]

Meist wird von Seiten der Literatur pauschal auf eine Wettbewerbsbeeinträchtigung hingewiesen, ohne einen Bezug zu den einzelnen Wettbewerbsfunktionen herzustellen.[46] In der Sache ist damit jedoch nichts anderes gemeint als die oben dargestellten unterschiedlichen Auswirkungen auf den Wettbewerbsprozess und seine Funktionen.

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